Ausweitung des CO2 Gebäudesanierungsprogramms tritt in Kraft
Mit der Erweiterung des CO2 Gebäudesanierungsprogramms um 160 Millionen Euro jährlich stehen bis 2005 pro Jahr 360 Millionen Euro Fördermittel zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden bereit. Die erweiterten Fördergelder stammen aus dem Aufkommen der Ökosteuer. Der entsprechende Vertrag wurde am 06.05.2003 zwischen der Bundesregierung und der KfW unterzeichnet, berichten das Bundesumweltministerium, das Ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Das Gebäudesanierungsprogramm dient nicht nur dem Klima, sondern schafft und sichert dauerhaft auch Arbeitsplätze im Baugewerbe und Handwerk. Klimaschutz wird immer mehr zu einer Jobmaschine. Mit der Bereitstellung von Mitteln aus dem Aufkommen der Ökosteuer geben wir das Geld an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Damit kann jede und jeder spüren, dass Energiesparen auch dem eigenen Portemonnaie zugute kommt.“
Bundesbauminister Manfred Stolpe erklärte, mit den neuen Fördermöglichkeiten setze die Bundesregierung Akzente für den Austausch veralteter Heizungen, die Ausstattung von Altbauten mit modernen Heizsystemen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und für ökologisch sehr anspruchsvolle Neubauten: „Ein wesentliches Element der neuen Fördermöglichkeiten — die Erreichung des Niedrigenergiehausniveaus im Bestand — wird nachhaltige und zielgerichtete Sanierungen des Altbaubestandes in Gang bringen. Unser Ziel ist es, dass diese Gebäude zukünftig nicht mehr Energie verbrauchen als moderne Neubauten.“
Informationen und Programmdetails erhalten Interessierte zum Ortstarif unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (Informationszentrum) oder im Internet unter http://www.kfw.de. Außerdem ist die kostenlose Berechnung der Energieverbrauchszahl von Wohngebäuden auch unter dem im Auftrag der KfW entwickelten Internetberater http://www.co2online.de möglich. Interessenten können ab sofort ihre Anträge über die jeweilige Hausbank stellen.
08.05.2003 Quelle: KfW, BMU