VKU stellt Forderungen zur Regulierung der Strom- und Gasmärkte
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) will an der Gestaltung einer staatlichen Regulierungsinstanz für die Strom- und Gasmärkte mitwirken. „Auch wenn wir die Selbstregulierung durch so genannte Verbändevereinbarungen bevorzugt hatten, akzeptieren wir die Vorgaben der EU zur Einrichtung nationaler Regulierungsstrukturen“, erklärte VKU-Präsident Gerhard Widder am 23.05.2003 auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der ein Forderungskatalog des VKU-Präsidiums an den Gesetzgeber vorgestellt wurde. Danach müsse eine Regulierung allen Marktakteuren in erster Linie Rechtssicherheit vermitteln. Auch dürfe sie die wirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmen nicht dadurch gefährden, dass sie die Regulierungspraxis ausschließlich am Ziel einer „Niedrigstpreispolitik“ ausrichte.
Laut VKU muss sich die Regulierungsinstanz zu einer gleichrangigen Beachtung der energiewirtschaftlichen Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichten, besonders der Versorgungssicherheit. Sie soll nach Auffassung der Verbandes kostengünstig arbeiten, beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt sein, gegebenenfalls durch vorhandene föderale Strukturen unterstützt werden und den Sachverstand der Unternehmen und ihrer Verbände in die Entscheidungen einbeziehen.
06.06.2003 Quelle: VKU – Verband kommunaler Unternehmen e.V.; ots.