Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Verkaufspraktiken für Solarstromanlagen

Seit einiger Zeit bietet die MIKA-Strom GmbH aus Bielefeld am Telefon ihren Kunden einen fragwürdigen Nutzungsvertrag über eine Photovoltaikanlage an, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) in einer Pressemitteilung.   Für 6.000 Euro werde dem Kunden innerhalb von vier bis sechs Monaten die Anlage aufgebaut, versichere die MIKA-Strom GmbH. Die Summe müsse der Kunde mit Vertragsabschluss […]

Seit einiger Zeit bietet die MIKA-Strom GmbH aus Bielefeld am Telefon ihren Kunden einen fragwürdigen Nutzungsvertrag über eine Photovoltaikanlage an, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) in einer Pressemitteilung.   Für 6.000 Euro werde dem Kunden innerhalb von vier bis sechs Monaten die Anlage aufgebaut, versichere die MIKA-Strom GmbH. Die Summe müsse der Kunde mit Vertragsabschluss zahlen. Als Gegenleistung verspreche MIKA-Strom dem Kunden eine Vergütung von 50 Prozent des Betrages, den er mit dem örtlichen Netzbetreiber abrechnet. Richtig Geld verdienen könne der Kunde, wenn weitere Interessenten nach Besichtigung der Anlage einen Vertrag mit MIKA-Strom abschließen, zitiert die VZN das Angebot. In zehn Jahren erhalte er dann jährlich 340,00 Euro. Nach 20 Jahren und einer weiteren Zahlung von 60,00 Euro könne der Kunde dann Eigentümer der Anlage werden.

Die VZN-Energieberatung und Rechtsexperte Michael Wachs warnen: Das gesamte Vertragsangebot sei sowohl aus energietechnischer Sicht als auch wettbewerbsrechtlichen Gründen äußerst fragwürdig. Welche Vergütung tatsächlich für die Einspeisung des Stroms gezahlt werde, stehe nicht im Vertrag; mögliche Gewinnaussichten seien deshalb sehr anzuzweifeln. Und ob der Kunde die jährliche Prämie von 340,00 Euro für neu gewonnene Kunden erhalte, sei ebenso ungewiss. „Der größte Brocken im Vertrag ist aber die einmalige Zahlung von 6.000 Euro. Der Kunde muss hier in Vorkasse gehen, ohne dass irgendeine Leistung erfolgt“, kritisiert Wachs. Er rät den Betroffenen, nicht auf die Besuchswünsche einzugehen und abgeschlossene Verträge umgehend zu widerrufen. Ferner empfiehlt er, mit einer Fristsetzung die Vorleistung zurückzufordern. Die MIKA-Strom GmbH sei zwischenzeitlich wegen der unzulässigen Kundenwerbung von der VZN abgemahnt worden, berichtet die Verbraucherzentrale.

09.07.2003   Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN)

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