SFV gibt Tipps zu Kauf und Inbetriebnahme von Solarstromanlagen

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Kauf einer Photovoltaikanlage beantwortet der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) mit einem klaren „Sofort“. Der SFV empfiehlt potenziellen Betreibern von Solarstromanlagen, unabhängig von der aktuellen Diskussion um die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Vergütungssätze aktiv zu werden.  Ob das neue EEG eine bessere Vergütung für Solarstrom bringe, ob alles […]

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Kauf einer Photovoltaikanlage beantwortet der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) mit einem klaren „Sofort“. Der SFV empfiehlt potenziellen Betreibern von Solarstromanlagen, unabhängig von der aktuellen Diskussion um die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Vergütungssätze aktiv zu werden.  Ob das neue EEG eine bessere Vergütung für Solarstrom bringe, ob alles bleibe wie es ist, oder ob die Vergütung gesenkt werde, sei offen, so der SFV. Letztlich reduziere sich die Frage auf den Termin der Inbetriebnahme: Für den Fall, dass eine höhere Solarstromvergütung beschlossen wird, sei es sinnvoll, dass die Anlage erst 2004 an das Netz gehe. Bei einer Fortführung der bisherigen Regelung (Senkung der Vergütung um 5% pro Jahr) liege es nahe, die Anlage noch 2003 in Betrieb zu nehmen. Und wenn die Vergütung im Vergleich zum bisher geltenden EEG gar verschlechtert werde, sei empfehlenswert, die Solarstromanlage so schnell wie möglich in Betrieb zu nehmen, da eine nachträgliche Herabsetzung der Einspeisevergütung für Anlagen, die während der Geltungsdauer des bisherigen EEG errichtet werden, wegen des Vertrauensschutzes nicht möglich sei.

Nach dem Gesetzgebungsverfahren bleibe dem Bauherren nur eine Frist von wenigen Wochen, erinnert der SFV. Diese kurze Frist reiche aber nicht aus, um Angebote einzuholen und zu prüfen; die Finanzierung zu regeln; die PV-Anlage zu bestellen; sie zu errichten und schließlich in Betrieb zu nehmen. Da es für die Vergütungsregelung nur auf Punkt 5 ankomme, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme, rät der SFV, die Anlage jetzt gleich zu bauen, aber sie erst dann in Betrieb zu nehmen, wenn das neue Gesetz bekannt ist. Bauherren könnten dann gelassen abwarten, ob der derzeit diskutierte Referentenentwurf für das EEG so bleibe wie er ist. Diese Lösung bringt laut SFV zusätzliche Vorteile für den Bauherren und für das Solarhandwerk. Die unübersichtliche Situation nach der Beendigung des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms und der geplanten EEG-Novelle lasse viele Interessenten beim Kauf einer PV-Anlage zögern. Für die Installateure sei dies eine existenzgefährdende Situation. Um überhaupt zu verkaufen, böten sie Solarstromanlagen zur Zeit extrem günstig an, so der SFV. Die derzeit niedrigen Preise sollten die Bauherren nutzen, appelliert der SFV. Damit würden die Käufer einem wichtigen Handwerkszweig helfen und obendrein noch einen finanziellen Vorteil mitnehmen.

Ob es Sinn mache, die Anlage jetzt anzuschließen oder damit bis nach dem 31.12.03 zu warten, ergibt sich laut SFV aus der persönlichen Situation des Betreibers. Wenn dieser rechtzeitig vor dem 30.06.03 einen Kreditantrag im 100.000 Dächerprogramm gestellt habe und auf den Kredit nicht verzichten wolle oder könne, soll er laut SFV darauf drängen, dass die Anlage noch in diesem Jahr ans Netz kommt. Anlagen mit einem Betriebsbeginn nach dem 31.12.03 erhielten zwar voraussichtlich eine höhere Vergütung als nach dem alten EEG; die KfW habe allerdings angekündigt, den 100.000 Dächer-Kredit umgehend zurückfordern, wenn die Einspeisevergütung höher sei als nach dem alten EEG.

Bauherren, die keinen Kredit nach dem 100.000 Dächerprogramm beantragt und eine verbesserte Einspeisevergütung nach dem neuen EEG erhalten wollen, rät der SFV, die Anlage fertig zu stellen, aber den Anschluss an das Netz über den 31.12.03 hinauszuzögern. Das gelte auch für jene Bauherren, die lieber die Einspeisevergütung nach dem neuen EEG erhalten wollen als den 100.000 Dächer-Kredit. In beiden Fällen sollten die Betreiber der Solarstromanlage dem Netzbetreiber schriftlich mitteilen, dass Sie ihm Strom aus dieser Anlage erst ab dem 1.1.2004 anbieten werden. Denn der Referentenentwurf des neuen EEG sehe vor, dass das erstmalige Anbieten den Betriebsbeginn bedeute.

11.09.2003   Quelle: SFV

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