Emissionshandel: Energieagentur NRW unterstützt Unternehmen bei Vorbereitung

Ab dem 1. Januar 2005 wird in der Europäischen Union der Handel mit CO2-Emissionsrechten eingeführt. „Bis dahin bleibt zwar noch ein gutes Jahr. Für die Unternehmen gilt es aber, keine Zeit zu vergeuden, wenn sie rechtzeitig fit für den Emissionsrechtehandel sein wollen“, erklärte Staatssekretär Jörg Hennerkes vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes […]

Ab dem 1. Januar 2005 wird in der Europäischen Union der Handel mit CO2-Emissionsrechten eingeführt. „Bis dahin bleibt zwar noch ein gutes Jahr. Für die Unternehmen gilt es aber, keine Zeit zu vergeuden, wenn sie rechtzeitig fit für den Emissionsrechtehandel sein wollen“, erklärte Staatssekretär Jörg Hennerkes vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW.  Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung will die betroffenen Unternehmen bei der Vorbereitung auf den Emissionsrechtehandel unterstützen und bietet über die Energieagentur NRW Informationsveranstaltungen für Unternehmer an. Die nächsten Termine sind der 20.11. (Bad Oeynhausen) und der 21.11. (Wuppertal). Die Energieagentur NRW stehe der nordrhein-westfälischen Wirtschaft ab sofort als ständiger Ansprechpartner für Initialberatungen zum Emissionsrechtehandel zur Verfügung, so das Energieminsterium NRW.

Landesweit werden in NRW 670 Anlagen der Energie- und energieintensiven Branchen vom Emissionsrechtehandel betroffen sein, zum Beispiel in den Bereichen Metall, Baustoffe, Glas, Keramik und Zellstoffe. Diese machen rund 40 Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen aus. Die restlichen 60 Prozent CO2-Emissionen verteilen sich laut Energieagentur NRW auf etwa 3.000 weitere Anlagen in der Bundesrepublik.

Einsparmaßnahmen oder Kauf zusätzlicher Emissionsberechtigungen

Beim Emissionsrechtehandel wird für jede betroffene Anlage eine Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen zu Beginn einer Handelsperiode festgelegt. Sie bekommt hierfür handelbare Berechtigungen. Die erste Periode wird 2005 beginnen und endet 2007. Die Menge der zugeteilten Berechtigungen soll jeweils zu Beginn der danach folgenden Perioden gesenkt werden. Unternehmen haben die Wahl, entweder selbst Einsparmaßnahmen durchzuführen oder zusätzliche Emissionsberechtigungen am Markt zu erwerben uns sich für die kostengünstigste Vermeidungsoption zu entscheiden. Ist ein Unternehmen in der Lage, seine Emissionen kostengünstig zu reduzieren, kann es die nicht benötigte Menge an Emissionsberechtigungen an andere verkaufen. Umgekehrt kann es wirtschaftlich interessanter sein, die eigenen Emissionen nicht zu reduzieren, sondern Emissionsberechtigungen hinzu zu kaufen. Diese Entscheidung hängt maßgeblich vom Vergleich der internen Grenzvermeidungskosten (Euro / Tonne CO2) mit dem Marktpreis für Emissionsberechtigungen ab.

Emissionshandel und Kyoto-Protokoll

Weitere Themen der Informationsveranstaltungen sind die Joint Implementation (JI) und der Clean Development Mechanism (CDM). Hierbei handelt es sich um projektbezogene Mechanismen, die das Kyoto-Protokoll als weitere Instrumente neben dem Emissionsrechtehandel vorsieht. Gemeinsames Ziel ist es, dass Reduktionsmaßnahmen für Treibhausgase in Ländern angerechnet und in national verwertbare Berechtigungen umgewandelt werden können, in denen die Vermeidungskosten erheblich niedriger sind, als in den Industriestaaten. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung erhofft sich durch den europaweiten Emissionshandel bedeutende Impulse für die Anlagenbauer des Landes. „Sie werden mit dem Know-how emissionsarmer und umweltschonender Technologien zu gefragten Geschäftspartnern, vor allem in Mittel- und Osteuropa“, prognostiziert Hennerkes. „Die steigende Nachfrage wird auch in NRW zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen“.

19.11.2003   Quelle: Energieagentur NRW

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