EEG: Grüne begrüßen CDU/CSU-Zustimmung zum PV-Vorschaltgesetz

Die Fraktion CDU/CSU hat im Umweltausschuss des Bundestages dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt.  Es sei schön, dass es auch in diesen bewegten Zeiten Bereiche gebe, in denen nicht machtpolitisch, sondern sachlich orientiert entschieden werde, kommentiert Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen, die große Koalition in Sachen Solarstrom. Die Einigkeit über die Vergütung von Sonnenstrom […]

Die Fraktion CDU/CSU hat im Umweltausschuss des Bundestages dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt.  Es sei schön, dass es auch in diesen bewegten Zeiten Bereiche gebe, in denen nicht machtpolitisch, sondern sachlich orientiert entschieden werde, kommentiert Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen, die große Koalition in Sachen Solarstrom.

Die Einigkeit über die Vergütung von Sonnenstrom nutze der Photovoltaik-Industrie. Parteiübergreifend werde damit klargestellt, dass die Photovoltaik in Deutschland Zukunft habe. Allein die FDP habe gegen das Gesetz gestimmt und bleibe damit isoliert, stellt Hustedt fest. Mit dem vorgezogenen Gesetz hätten die Koalitionsfraktionen die für Investoren notwendige Planungssicherheit geschaffen, welche für eine weiterhin positive Entwicklung der Solar-Branche erforderlich sei.

Für Solarstromanlagen werde damit noch in diesem Jahr Investitionssicherheit durch verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen. Die höheren Vergütungssätze sollen das Ende des erfolgreichen 100.000-Dächer-Programms kompensieren. Dieses staatliche Förderprogramm zum Bau von Fotovoltaikanlagen ist im Sommer 2003 ausgelaufen und wird nicht wieder neu aufgelegt. Das Vorschaltgesetz soll nach vorgesehenem Zeitplan bereits Anfang Januar 2004 in Kraft treten.
Der beschlossene Gesetzentwurf sieht folgende Vergütungen für Solarstrom vor:

– Die Grundvergütung entspricht der Vergütungshöhe des Jahres 2003 und beträgt 45,7 Cent/kWh;
– Anlagen auf Gebäuden (Dachanlagen) erhalten bis zu einer Größe von 30 Kilowatt 57,4 Cent/kWh, Dachanlagen von einer Größe 30-100 Kilowatt erhalten 54,6 Cent/kWh und größere Dachanlagen über 100 Kilowatt bekommen 54 Cent/kWh;
– Anlagen auf Lärmschutzwänden werden ebenso vergütet wie Anlagen auf Gebäuden;
– für Fassadenanlagen ist ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Cent vorgesehen.

Unverändert bleiben soll die jährliche Degression von nominal 5 Prozent für die dann neu in Betrieb gehenden Anlagen. Durch diese anspruchsvolle Degressionsrate würden Politik und Solarbranche belegen, dass sie weiter rasche Kostensenkungen anstreben.

27.11.2003   Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

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