EEG: Bundestag stimmt Solarstromgesetz zu
Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Derzeit wird Sonnenstrom mit 45,7 Cent/kWh vergütet. Der Bundesrat wird das Gesetz am 19. Dezember beraten. Mit seiner Zustimmung kann das Gesetz bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten. Das Vorschaltgesetz zum EEG war notwendig geworden, nachdem im Sommer diesen Jahres das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ausgelaufen war.
Die Solarbranche erwartet nun in Deutschland und auch international ein kräftiges Wachstum: Die Prognosen reichen von 16 bis 20 % (Sarasin Bank) über 20 bis 25 % (RWE Schott Solar) bis zu stattlichen 27 bis 34 % (Greenpeace). Im Jahr 2020 könnte der Solartechnikweltmarkt mit einem Volumen von rund 150 Milliarden US-Dollar die Größe der Chipindustrie erreichen, erwartet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS).
Bereits in den letzten fünf Jahren wurden in Deutschland laut UVS nahezu drei Milliarden Euro in Solaranlagen und neue Produktionsstätten investiert. Die installierte Leistung und die Produktionskapazitäten haben sich verzehnfacht. Die Solarstromkosten seien um 25 Prozent gesenkt worden. Deutschland ist nach Japan inzwischen der zweitgrößte Photovoltaikmarkt. „Der weitere Ausbau der Solartechnik ist jetzt gesichert. Damit verbunden sind weniger Energieimporte und mehr saubere heimische Stromerzeugung, dazu Technologiefortschritt made in Germany. Deutschland ist technologisch wieder auf der Überholspur“, erklärte UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig.
28.11.2003 Quelle: Deutscher Bundestag; UVS