Solarstromanlagen: SFV gibt Hinweise zu Inbetriebnahme und Vergütung

Der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) rät den Errichtern neuer Solarstromanlagen, diese im Zweifelsfall erst nach dem 31.12.03 in Betrieb zu nehmen.  Der Verein beantwortet damit die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, um in den Genuss der mit dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG beschlossenen Einspeisevergütung zu kommen. So könne vermieden werden, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ohne einen […]

Der Solarenergie-Förderverein e.V. (SFV) rät den Errichtern neuer Solarstromanlagen, diese im Zweifelsfall erst nach dem 31.12.03 in Betrieb zu nehmen.  Der Verein beantwortet damit die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, um in den Genuss der mit dem Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG beschlossenen Einspeisevergütung zu kommen. So könne vermieden werden, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ohne einen Kredit aus dem 100.000 Dächer-Programm errichtet wurden, den für 2003 vorgesehenen, niedrigeren Vergütungssatz erhalten.

Auch die Einspeisung in das Hausnetz gilt als Inbetriebnahme, warnt der SFV. Außerdem könnten bei einer Ersteinspeisung in das Hausnetz Probleme bei der Erlangung der Vorsteuerabzugsberechtigung entstehen. Diese stehe dem Betreiber – zumindest bei kleineren Anlagen – üblicherweise nur dann zu, wenn die Anlage von Anfang an für eine Direkteinspeisung vorgesehen und auch so betrieben wurde. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt der SFV einen Hinweis auf der Installationsrechnung, dass es sich um eine „PV-Anlage zur Volleinspeisung in das öffentliche Netz“ handelt.

Weitere Tipps und Hinweise unter www.sfv.de Rubrik „Anlage planen“

02.12.2003   Quelle: SFV

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