Greenpeace: Export der Hanauer Plutoniumfabrik möglicherweise strafbar

Wenn die Bundesregierung den Export der Plutoniumfabrik Hanau nach China genehmigt, macht sie sich möglicherweise strafbar. Das gehe aus einem juristischen Kurzgutachten hervor, das die Hamburger Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit & Hack im Auftrag der Umweltorganisation erstellt hat, berichtet Greenpeace in einer Pressemitteilung.  Das Gutachten weise nach, dass die Bundesregierung bei der Genehmigung des Exports […]

Wenn die Bundesregierung den Export der Plutoniumfabrik Hanau nach China genehmigt, macht sie sich möglicherweise strafbar. Das gehe aus einem juristischen Kurzgutachten hervor, das die Hamburger Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit & Hack im Auftrag der Umweltorganisation erstellt hat, berichtet Greenpeace in einer Pressemitteilung.  Das Gutachten weise nach, dass die Bundesregierung bei der Genehmigung des Exports keinen Ermessensspielraum habe: Sie müsse den Antrag der Firma Siemens ablehnen – sonst verstoße sie gegen das Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Greenpeace fordert die rot-grüne Regierung auf, sich an die bestehenden Gesetze zu halten und den Export umgehend abzulehnen. „Bei Anlagen, die in irgendeiner Weise für die Herstellung von Atomwaffen nützlich sein können, ist der Gesetzgeber kompromisslos“, erklärt Rechtsanwalt Michael Günther. „Schon die bloße Möglichkeit der Waffenproduktion reicht, um eine Exportgenehmigung auszuschließen. So liegt der Fall zur Zeit bei der Hanauer Plutoniumfabrik.“

Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) könne die Ausfuhr von Gegenständen nach „pflichtgemäßem Ermessen“ bereits dann beschränkt werden, wenn diese „bei der Entwicklung, Erzeugung … von Waffen, Munition und Kriegsgerät (nur) nützlich“ sein können, heißt es in der Pressemitteilung. Zwar sehe das AWG einen Ermessensspielraum vor. Dieser reduziere sich aber auf Null, wenn das Empfängerland in einem Krisengebiet liege – wie China: Das Land stehe im Konflikt mit seinen Nachbarn Taiwan und Indien, so Greenpeace.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz lasse, wenn es um Atomwaffen gehe, überhaupt kein Ermessen zu. Es verbiete bereits die entfernte „Förderung der Herstellung von Atomwaffen“. Dabei könne sich die Bundesregierung auch dann schon strafbar machen, wenn sie eine solche Förderung zwar nicht beabsichtige, aber leichtfertig in Kauf nehme, warnt Greenpeace. Ob ein Land schon Atomwaffen besitze, spiele juristisch keine Rolle. „Vor diesem Hintergrund ist es mehr als Hohn, wenn die Bundesregierung behauptet, sie habe keinen Ermessens-Spielraum, den Export zu verweigern – Rot-Grün verdreht damit die Gesetzesbindungen in ihr Gegenteil“, kritisiert Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse.

Die Hanauer Plutonium-Anlage sei bei der EU als so genannte „Dual- Use“-Anlage eingestuft, erläutert Greenpeace. Das heiße: Sie könne zweifach (dual) genutzt werden, sowohl zivil als auch militärisch. Deshalb würde eines der beiden genannten Gesetze allein bereits ausreichen, um den Export der Fabrik nach China zu untersagen, so die Umweltorganisation. Daran ändere sich auch nichts, wenn China seine Atomanlagen unter die Kontrolle der Internationalen Atomenergiebehörde stellt. Sollte sich die Bundesregierung über diese Gesetze hinwegsetzen, müsse sie mit Ermittlungsverfahren rechnen, so Greenpeace.

15.12.2003   Quelle: Greenpeace e.V.

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