Jürgen Trittin: Emissionshandel leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

Das Bundeskabinett hat am17.12.2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die gesetzlichen Grundlagen für den Handel mit Rechten zur Emission von Treibhausgasen beschlossen. Der Emissionshandel soll 2005 EU-weit beginnen.  „Der Emissionshandel leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung unserer Klimaschutzverpflichtung. Er gibt der Wirtschaft ein effizientes und kostengünstiges Instrument in die Hand, ihre klimaschädlichen Emissionen zu […]

Das Bundeskabinett hat am17.12.2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die gesetzlichen Grundlagen für den Handel mit Rechten zur Emission von Treibhausgasen beschlossen. Der Emissionshandel soll 2005 EU-weit beginnen.  „Der Emissionshandel leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung unserer Klimaschutzverpflichtung. Er gibt der Wirtschaft ein effizientes und kostengünstiges Instrument in die Hand, ihre klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Die deutsche Industrie wird zu den Gewinnern zählen und vom Emissionshandel profitieren“, sagte Trittin.

Das Kabinett verabschiedete den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie eine Verordnung, die unter anderem den Anwendungsbereich und das Genehmigungsverfahren für die beteiligten Industrieanlagen regelt. Mit dem TEHG und der Verordnung wird die EU-Richtlinie zum Emissionshandel in nationales Recht umgesetzt, die seit Oktober in Kraft ist. Die Bundesrepublik hat sich im Rahmen der EU-Lastenteilung verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2010 um insgesamt 21 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Davon sind laut Trittin bereits gut 19 Prozent erbracht.

Der Emissionshandel bezieht in der ersten Phase 2005 bis 2007 nur Kohlendioxid ein. Die erfassten Anlagen müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt sein. Das Bundesumweltministerium hat eine Liste mit 2.631 Anlagen veröffentlicht, deren Betreiber ab 2005 am Emissionshandel teilnehmen dürfen. Spätestens dann dürfen energieintensive Anlagen CO2 nur noch emittieren, wenn sie hierfür eine Genehmigung besitzen und die erforderlichen Emissionszertifikate vorweisen können. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach einem Allokationsplan, der vom Bundesumweltministerium aufgestellt wird. „Durch den möglichen Handel mit den Zertifikaten findet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effizientes Handeln“, erläutert Trittin. Studien gingen davon aus, dass der Emissionshandel der deutschen Industrie im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie der Selbstverpflichtung zum Klimaschutz eine Kostenentlastung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr bringen werde.

Weitere Informationen zum TEHG und zur Verordnung sind in einem Hintergrundpapier enthalten, das als PDF-Datei (74 kByte) heruntergeladen werden kann beim BMU unter http://www.bmu.de/files/hintergrund_pm237.pdf oder beim BMU-Pressereferat erhältlich ist (030/28550-2015/2018).

Den Entwurf zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und die zugehörige Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz samt Begründung bietet das BMU an unter http://www.bmu.de/de/1024/js/download/b_emissionshandel_entwuerfe/

18.12.2003   Quelle: BMU

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