CDU/CSU: Rot-Grün muss Kostenentwicklung der Erneuerbaren Energien begrenzen

Die von der Bundesregierung vorgesehene, notwendige Novellierung der Härtefallregelung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für besonders stromintensive Unternehmen reiche alleine nicht aus, erklärten die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte, Kurt-Dieter Grill MdB.   Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Strompreiserhöhungen und anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Umfang und […]

Die von der Bundesregierung vorgesehene, notwendige Novellierung der Härtefallregelung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für besonders stromintensive Unternehmen reiche alleine nicht aus, erklärten die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB, und der Energieexperte, Kurt-Dieter Grill MdB.   Anlässlich der aktuellen Diskussion um die Strompreiserhöhungen und anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Umfang und Auswirkungen der aktuellen und künftigen EEG-Härtefallregelung für den Wirtschaftsstandort Deutschland“ durch die Bundesregierung sagten die Unionspolitiker, der Wirtschaftsstandort Deutschland brauche insgesamt dringend eine Begrenzung der Kostenentwicklung bei der Förderung Erneuerbarer Energien.

Die Bundesregierung sehe in ihrem Gesetzesentwurf für die EEG-Novelle keine Gesamtbegrenzung der Kostenentwicklung vor, kritisieren Wöhrl und Grill. Dies gefährde Arbeitsplätze besonders in mittelständischen Unternehmen, welche die Bedingungen der EEG-Härtefallregelung knapp verfehlten und damit nicht entlastet würden. So könnten die jährlichen Stromkosten bei einzelnen Unternehmen infolge des EEG künftig um bis zu 4.000 € ansteigen. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen würde hierdurch erheblich eingeschränkt. In erheblichem Maße betroffen wären jedoch auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, wie etwa Krankenhäuser oder Hallenbäder.

„Die Bundesregierung muss hier schnellstens eine tragfähige Lösung finden, die sowohl den Stromverbrauchern als auch den Erneuerbaren Energien in Deutschland Rechnung trägt“, heißt es in einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die vorgesehene EEG-Härtefallregelung entspreche dem kurzfristig notwendigen Behandeln von Symptomen, nicht jedoch einer langfristig nachhaltigen Ursachenbehebung im Interesse des Wirtschaftsstandortes Deutschland, erklärten Wöhrl und Grill.

27.01.2004   Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Beliebte Artikel

Schließen