Solarwirtschaft fordert: Baugesetzbuch für Solartechnik öffnen

Bisher bietet das Bundesbaugesetzbuch (BauGB) Kommunen keine klare rechtliche Legitimation zur Förderung des Einsatzes von Solartechnik. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) setzt sich daher aktuell im Bundestag für Rechtssicherheit der Kommunen bei der Förderung der Solartechnik im Rahmen der Bauleitplanung ein. Die derzeitige Kabinettsvorlage zur Novelle des BauGB biete Kommunen hierzu keine ausreichenden Möglichkeiten, kritisiert […]

Bisher bietet das Bundesbaugesetzbuch (BauGB) Kommunen keine klare rechtliche Legitimation zur Förderung des Einsatzes von Solartechnik. Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) setzt sich daher aktuell im Bundestag für Rechtssicherheit der Kommunen bei der Förderung der Solartechnik im Rahmen der Bauleitplanung ein. Die derzeitige Kabinettsvorlage zur Novelle des BauGB biete Kommunen hierzu keine ausreichenden Möglichkeiten, kritisiert die UVS.   Kommunen verfügen mit der Bauleitplanung und städtebaulichen Verträgen theoretisch über Werkzeuge, die Nutzung von Solartechnik, zumindest aber die Schaffung geeigneter baulicher Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie im Neubau vorzuschreiben (Gebäudeausrichtung etc.), heißt es in einer Pressemitteilung der UVS.

Viele Kommunen seien willens, diesen Schritt besonders zur Förderung der Solarwärme zu gehen, wenn das Bundesbaugesetzbuch ihnen dafür eine klare rechtliche Legitimation verleihen würde, erwartet die Unternehmensvereinigung. Die UVS setze sich daher im Bundestag mit Nachdruck dafür ein, dass kommunale Initiativen zur Einbindung von Solartechnik innerhalb der Bauleitplanung künftig befördert und rechtlich legitimiert werden.

Um in der bisherigen Kabinettsvorlage vorhandene Markthemmnisse für den praktischen Einsatz von Solartechnik zu beseitigen, fordert die UVS insbesondere folgende Änderungen:

· „An §1a BauGB sollte angefügt werden, dass bei der Nutzung der Grundstücke von Energie sparsam und effizient Gebrauch gemacht wird und Erneuerbare Energien genutzt werden können.“
· „Bei § 9 sollte ergänzt werden, dass im Bebauungsplan aus städtebaulichen und klimapolitischen Gründen Gebiete festgesetzt werden können, in denen insbesondere der Einsatz von Erneuerbaren Energie oder der Anschluss an ein aus Erneuerbaren Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung gespeistes Wärmenetz vorgeschrieben wird.“
· „Erweiterungen des § 11 sollen Kommunen ermöglichen, dass in städtebaulichen Verträgen auch Vereinbarungen über die Nutzung von Solarenergie für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung getroffen werden können.“

Insgesamt sollte dem globalen Klimaschutz eine bedeutendere Rolle im Rahmen des Gesetzes eingeräumt werden, so die UVS. Bislang umfasse der Klimabegriff im Baugesetzbuch lediglich das Stadt- beziehungsweise Mikroklima. Hierzu sind nach Vorschlag des UVS kleine Ergänzungen im § 1 BauGB erforderlich. Damit die praktische Umsetzung des Gesetzes erleichtert wird, sollten die Verwaltungsvorschriften auf Länderebene entsprechend ergänzt werden: Vertreter von Klimaschutzinteressen sollten als Träger öffentlicher Belange bei Bauplanungsprozessen hinzugezogen werden.

Die Änderungsvorschläge sind laut UVS Ergebnis intensiver juristischer Konsultationen und sollen in den nächsten Wochen Schwerpunkt der UVS-Lobbyarbeit sein. Insbesondere der Ausbau solarthermischer Anlagen dürfte nach UVS-Einschätzung von einem Erfolg dieser Anstrengungen profitieren. UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig erhofft sich, mit der jüngsten Initiative eine „kommunale Solaroffensive von unten“ stimulieren zu können. Bereits heute wetteifern 578 deutsche Kommunen in der „Solarbundesliga“ um eine Spitzenstellung beim Ausbau der Solarenergie.

30.01.2004   Quelle: UVS

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