EEG: SFV fordert bessere Regelungen für Netzanschluss

Ein ablehnendes Schreiben aus dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg lässt nach Auffassung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) die Aussicht auf eine Unterstützung durch die Kartellbehörde im Kampf um den Anschluss an das Netz der E.DIS weiter schrumpfen. Gleichzeitig nehme die Zahl der Fälle weiter zu, in denen Netzbetreiber unter fadenscheinigen Gründen den Anschluss von […]

Ein ablehnendes Schreiben aus dem Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg lässt nach Auffassung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) die Aussicht auf eine Unterstützung durch die Kartellbehörde im Kampf um den Anschluss an das Netz der E.DIS weiter schrumpfen. Gleichzeitig nehme die Zahl der Fälle weiter zu, in denen Netzbetreiber unter fadenscheinigen Gründen den Anschluss von Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien schlichtweg verweigern, heißt es im SFV-Rundbrief. Der Verein erhalte fast jeden Tag entsprechende Hilferufe.   Der Regierungsentwurf für das neue EEG werde dieser Bedrohung nicht gerecht, kritisiert der SFV. Zwar sei im Referentenentwurf vom August 03 noch eine Regelung vorgesehen gewesen, wonach die Mindestvergütung auch bei Nichtanschluss durch den Netzbetreiber fällig wird, doch diese Bestimmung sei im Regierungsentwurf vom 17.12.03 nicht mehr zu finden. Die offizielle Begründung für die Streichung dieser Passage nenne allerdings Hindernisse, welche nach Auffassung des SFV ausgeräumt werden können. Die vorgeschlagene Alternative, Schadenersatzansprüche bei Anschlussverweigerung gerichtlich geltend zu machen, hält der SFV für wirklichkeitsfremd.

Der SFV sieht mehrere Lösungsansätze, die auf seinen Internetseiten diskutiert werden, darunter eine Verbesserung der im Referentenentwurf vom August 03 enthaltene Regelung, nach der die Streichung rückgängig gemacht werden soll. Weiter müssen laut SFV Zumutbarkeitsfristen für den Netzausbau in Abhängigkeit von der Anlagenleistung vorgesehen werden. Außerdem fordert der SFV, die Netzbetreiber gesetzlich zu verpflichten, bei einer Netzüberlastung eine überlastungsabhängige Einspeisung zuzulassen, ohne dass dadurch deren Verpflichtung zum weiteren Ausbau der Netze eingeschränkt wird.

Die Anlagenbetreiber seien bei einer Anschlussverweigerung nicht wehrlos, betont der SFV. Technische Maßnahmen der Installateure, Maßnahmen der Betreiber, eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen bis hin zum Wechsel des Stromlieferanten könnten die Interessenvertretung der Betreiber von Solarstromanlagen stärken.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema Anschlussverweigerung dokumentiert der SFV auf seiner Internetseite http://www.sfv.de
mit Links zu den zahlreichen Texten, die als Anlagen bereitgestellt werden.

20.02.2004   Quelle: SFV

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