EU-Kommission hält an ihrer Position zum Kyoto-Protokoll fest

Die Europäische Kommission weist alle Forderungen zurück, ihre Haltung bezüglich der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und seiner vollständigen Umsetzung durch die Europäische Union zu verändern. Das ist die zentrale Aussage einer Pressemitteilung der Kommission vom 26.02.2004.  „Das Protokoll bedeutet einen ersten Schritt zur Erreichung des Ziels, die Treibhausgase auf einem sicheren Niveau zu stabilisieren. Wir können […]

Die Europäische Kommission weist alle Forderungen zurück, ihre Haltung bezüglich der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und seiner vollständigen Umsetzung durch die Europäische Union zu verändern. Das ist die zentrale Aussage einer Pressemitteilung der Kommission vom 26.02.2004.  „Das Protokoll bedeutet einen ersten Schritt zur Erreichung des Ziels, die Treibhausgase auf einem sicheren Niveau zu stabilisieren. Wir können und werden im Kampf gegen die vom Menschen ausgehenden Klimaveränderungen keinen Rückzieher machen“, sagte EU-Kommissionspräsident Romano Prodi am Donnerstag in Brüssel.

„Zudem sind wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutzpolitik miteinander vereinbar, und wirtschaftliche Erfolge sind möglich, wenn frühzeitig gehandelt wird. Die Umsetzung der Klimaschutzpolitik und Maßnahmen wie beispielsweise Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz können dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum vom Wachstum der Emissionen zu entkoppeln, zusätzlich zu gesellschaftlichen und ökologischen Vorteilen wie einer besseren Gesundheit“, stellte Prodi fest.

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben das Kyoto-Protokoll am 31.Mai 2002 ratifiziert. Inzwischen haben 121 Länder das Protokoll unterzeichnet, die zwei Drittel der Weltbevölkerung repräsentieren. Nach den Regeln des Protokolls und nach der Entscheidung der USA, es nicht zu ratifizieren, wird es erst dann in Kraft treten, wenn Rußland es ratifiziert hat.

Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die EU, die Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum 2008-2012 um 8 % gegenüber 1990 verringern. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, diese Verpflichtung gemeinsam zu erfüllen („Burden Sharing Agreement“). Mit der Ratifizierung des Protokolls durch die EU wurde diese Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten rechtlich bindend (Ratsbeschluss vom 25.April 2002). Jeder Mitgliedsstaat hat eine Zielvorgabe zur Beschränkung oder Reduzierung seiner Treibhausgas-Emissionen akzeptiert.

27.02.2004   Quelle: EU-Kommission

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