BMU: Schutzkonzept der AKW-Betreiber nicht ausreichend

Das Konzept, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung dieses Plans durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS).  Die Ergebnisse seien am 01.03.2004 den Ländern vorgestellt worden. Diese sind […]

Das Konzept, Atomkraftwerke durch künstlichen Nebel vor drohenden terroristischen Flugzeugabstürzen zu schützen, ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, den Schutz der Anlagen deutlich zu verbessern. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund einer Begutachtung dieses Plans durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS).  Die Ergebnisse seien am 01.03.2004 den Ländern vorgestellt worden. Diese sind für die Prüfung und Genehmigung von Maßnahmen der Betreiber zuständig.

Das Betreiberkonzept sehe vor, das betroffene Atomkraftwerk im Falle eines terroristischen Angriffes mittels eines Verkehrsflugzeuges durch künstlichen Nebel so einzuhüllen, dass der terroristische Pilot sicherheitsrelevante Teile des Atomkraftwerkes entweder nicht oder nicht zielgenau treffen kann, so das BMU. Die Defizite des Konzepts beruhen laut Bundesumweltministerium im Wesentlichen darauf, dass das Verhalten möglicher Täter nicht hinreichend berücksichtigt werde. Deshalb würden auch die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Auftreffens auf das Reaktorgebäude und dessen katastrophalen Folgen nicht ausreichend verringert. Die Betreiber seien aufgefordert, das Konzept nachzubessern, wenn es einen entscheidenden Beitrag zur terroristischen Gefahrenabwehr leisten soll, betont das BMU.

Zudem seien die Landesbehörden gefordert zu überprüfen, inwieweit die standort- und anlagenspezifischen Besonderheiten der jeweiligen Anlagen entscheidend für die Wirksamkeit der vorgesehenen Tarnmaßnahmen sind. Das Bundesumweltministerium weise damit die Absicht von Landesministerien zurück, eine Vernebelung ohne Prüfung der Wirksamkeit zu genehmigen.

Unabhängig vom Betreiberkonzept habe das Bundesumweltministerium die zuständigen Landesaufsichtsbehörden mehrfach aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen für die jeweiligen Atomkraftwerke durchzuführen, um Schadensminderungspotenziale im Falle eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes zu ermitteln. Die GRS-Studie zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges auf Atomkraftwerke liege den Ländern seit mehr als einem Jahr vor. Trotz ausführlicher Vorgaben des Bundes seien die Länder dieser Aufgabe bisher nicht nachgekommen, rügt das BMU. Dennoch habe die Bundesaufsicht den zuständigen Landesbehörden angeboten, an der Bearbeitung offener Fragen mitzuwirken. Die Länder stünden im Rahmen ihrer Sach- und Wahrnehmungskompetenz in der Verantwortung.

02.03.2004   Quelle: BMU

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