BMU: Öffentlichkeitsbeteiligung am Nationalen Allokationsplan 2005-2007

Am Donnerstag, den 29.04.2004, hat die Bundesregierung die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Allokationsplan (NAP) 2005-2007 eingeleitet. In diesem Rahmen wurden der NAP sowie die Liste der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen veröffentlicht, berichtet das Bundesumweltministerium. Die Öffentlichkeitsbeteiligung werde bis zum 12. Mai 2004 durchgeführt.  Die Liste (Stand vom 11.02.2004) enthält neben den teilnehmenden Anlagen […]

Am Donnerstag, den 29.04.2004, hat die Bundesregierung die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Allokationsplan (NAP) 2005-2007 eingeleitet. In diesem Rahmen wurden der NAP sowie die Liste der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen veröffentlicht, berichtet das Bundesumweltministerium. Die Öffentlichkeitsbeteiligung werde bis zum 12. Mai 2004 durchgeführt.  Die Liste (Stand vom 11.02.2004) enthält neben den teilnehmenden Anlagen die vorläufigen Zuteilungs- und Ausgabemengen, die auf der Grundlage der Allokationsregeln für die erste Handelsperiode ermittelt wurden und im Nationalen Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007 vom 31. März 2004 niedergelegt wurden. Die Zuteilungen gemäß den Sonderregelungen für frühzeitige Emissionsminderungen und für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen konnten auf der Grundlage der verfügbaren Datenbasis (freiwillige Datenerhebung bei den Anlagenbetreibern im Jahr 2003) noch nicht ausgewiesen werden, so das Bundesumweltministerium (BMU).

Maßgeblich für die rechtlich verbindliche Zuteilung der Emissionszertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagenbetreiber werde ausschließlich das Antragsverfahren nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie dem Zuteilungsgesetz (NAPG) und den zugehörigen Rechtsverordnungen sein. Dieses Verfahren werde voraussichtlich ab dem 1. Juli 2004 durchgeführt von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Berlin.

Der NAP enthält neben der Anlagenliste eine umfassende Darstellung der Zuteilungsregeln, des klimaschutzpolitischen Mengengerüsts und der erforderlichen Emissionsminderung. Die rechtsverbindliche Umsetzung der Zuteilungsregeln erfolgt durch das NAP-G, das am 21. April 2004 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Im Vergleich zum NAP haben sich durch diesen Beschluss eine Reihe von Änderungen ergeben, die auf den Internetseiten des BMU einzusehen sind unter:
http://www.bmu.de/de/1024/js/sachthemen/emissionshandel/nap_a/

Weitere Informationen:
zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und zum Zuteilungsgesetz (NAPG)

04.05.2004   Quelle: BMU

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