EEG-Novelle am 14.05.2004 im Bundesrat

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich wird am Freitag, 14.05.2004 im Bundesrat beraten.Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen umgesetzt und der Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung gesteigert werden.  So soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 […]

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich wird am Freitag, 14.05.2004 im Bundesrat beraten.
Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen umgesetzt und der Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung gesteigert werden.
  So soll sich der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen. Ferner soll durch die Novelle das Einspeisungs- und Vergütungsmodell des geltenden EEG fortentwickelt werden, so der Bundesrat in einer Pressemitteilung. Jedoch gelte die Anschluss-, Abnahme- und Verteilungspflicht für sämtliche Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Sinne der EU-Richtlinie, während die Pflicht zur Vergütung lediglich im Geltungsbereich des derzeitigen EEG bestehe. Damit bestünde insbesondere keine Vergütungspflicht für Strom aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie sowie aus der Mischgewinnung.

Der Bundesrat hatte bereits in seiner Sitzung am 13. Februar 2004 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages berücksichtige die Forderungen des Bundesrates nur teilweise, so die Länderkammer.

Der federführende Bundesratsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Anrufungsgründe beziehen sich besonders auf die Förderung von Windenergie und Wasserkraftwerken, Ausgleichsregelungen für Übertragungsnetzbetreiber und für das produzierende Gewerbe sowie eine Befristung des EEG bis Ende 2007 mit dem Ziel einer kosten- und wettbewerbsorientierten Anschlussregelung.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin fordert die CDU/CSU-geführten Länder auf, die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (14. Mai) im Bundesrat nicht zu verzögern. „Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte nur aufschiebende Wirkung und wäre deshalb völlig überflüssig. Die entstehende Verzögerung ginge allerdings zu Lasten der Betriebe und Menschen, die in den Branchen der erneuerbaren Energien tätig sind“, warnt Trittin.

13.05.2004   Quelle: Deutscher Bundesrat; BMU

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