Emissionshandel: EnBW legt bei Europäischer Kommission Beschwerde gegen deutsches Gesetz ein

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat bei der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission eine förmliche Beschwerde eingelegt gegen das deutsche „Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007“ und den „nationalen Allokationsplan der Bundesrepublik Deutschland 2005 bis 2007“. In der Beschwerde beantragt die EnBW die Ablehnung […]

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat bei der Generaldirektion Wettbewerb und der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission eine förmliche Beschwerde eingelegt gegen das deutsche „Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007“ und den „nationalen Allokationsplan der Bundesrepublik Deutschland 2005 bis 2007“. In der Beschwerde beantragt die EnBW die Ablehnung des deutschen Gesetzes durch die Europäische Kommission sowie die Einsetzung eines förmlichen Beihilfeverfahrens gegen Deutschland.   Die EnBW begründet ihre Beschwerde damit, dass das deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme Umsetzung der europäischen Richtlinie verfehle und nationale Wettbewerber der EnBW unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften bevorzuge. EnBW gehe davon aus, dass die Beschwerde bei der Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel Erfolg haben wird, heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Damit wäre der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die Verteilung der Zertifikate neu zu ordnen und wettbewerbsgerecht auszugestalten.

EnBW sieht Benachteiligung durch Übertragungsregelung

Eine besondere Benachteiligung sieht die EnBW durch die in dem deutschen Gesetz eingefügte Übertragungsregelung. Nach dieser Regel kann ein Unternehmen, das ein emissionsintensives altes Kraftwerk durch ein emissonsärmeres neues Kraftwerk ersetzt, vier Jahre lang die der ersetzten Anlage jährlich zustehenden Zertifikate auf die neue Anlage übertragen und die dadurch entstehenden Überschusszertifikate Gewinn bringend verkaufen: Bei einem angenommenen Zertifikatspreis von 10 EUR ergibt diese Übertragungsregel laut EnBW beim Neubau eines Kraftwerkes einen kumulierten Vorteil von bis zu 220 Millionen Euro, verglichen mit anderen Wettbewerbern. Unabhängige Gutachter bezifferten den sich aufgrund des vorgesehenen Gesetzes für die EnBW entstehenden wettbewerblichen Nachteil auf in etwa 1 Milliarde Euro für die Jahre 2005 bis 2020, so das Unternehmen.

Mehremissionen durch Atomausstieg

Auch durch einen anderen Punkt sieht sich die EnBW benachteiligt. So muss das Unternehmen sein Kernkraftwerk Obrigheim entsprechend der Vereinbarung zum Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2005 stilllegen und den dadurch entstehenden Produktionsausfall für die nächsten Jahre mit Hilfe bestehender konventioneller Kraftwerke kompensieren. Die dadurch anfallenden Mehremissionen entsprechen dem Gegenwert von rund 2,2 Millionen Zertifikaten jährlich. Das deutsche Zuteilungsgesetz sieht dagegen nur eine unzureichende Sonderzuteilung für den Kernenergieausstieg vor, so dass sich für die EnBW eine Unterdeckung von jährlich 1,7 Mio. Zertifikaten für die Jahre 2005 bis 2007, ab 2008 sogar eine Unterdeckung von 2,2 Mio. Zertifikaten jährlich ergibt.

Ökologische Ziele unzureichend erfüllt

Neben wettbewerbsverzerrenden Effekten beklagt die EnBW auch, dass die ursprünglich erhofften ökologischen Ziele durch das bestehende Gesetz nur unzureichend erfüllt würden. „Die Übertragungsregelung führt grundsätzlich nicht zu Emissionsreduktionen, sondern zu Mitnahmeeffekten. Es ist grotesk, dass ein Unternehmen wie die EnBW, das im Wettbewerbsvergleich besonders emissionseffizient war und bleiben wird, Zertifikate zukaufen muss, und gleichzeitig weniger emissionseffiziente Unternehmen Zertifikate verkaufen können. Obwohl wir uns unter Umweltschutzgesichtspunkten in der Vergangenheit stets vorbildlich verhalten haben und dies auch zukünftig tun wollen, werden wir als besonders emissionseffizientes Unternehmen also dennoch im Vergleich zu einzelnen Wettbewerbern deutlich benachteiligt. Folge des deutschen Zuteilungsgesetzes wird sein, dass der größte CO2-Verschmutzer zum großen Profiteur werden kann. Dies ist absurd und kann aus ökologischen wie auch ökonomischen Gründen nicht gewünscht sein“, so Prof. Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des Vorstandes der EnBW.

28.06.2004   Quelle: EnBW Energie Baden Württemberg AG

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