BMU: Alle Rechtsgrundlagen für den Emissionshandel sind geschaffen

Die rechtlichen Grundlagen für den Handel mit Emissionsrechten in Deutschland sind jetzt vollständig, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Das Bundeskabinett beschloss am 28.07.2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die so genannte „Zuteilungsverordnung“ (ZuV), mit der die Beantragung und Verteilung der Emissionsrechte geregelt wird.  Voraussichtlich 2.350 Anlagen in Deutschland können sich ab 2005 […]

Die rechtlichen Grundlagen für den Handel mit Emissionsrechten in Deutschland sind jetzt vollständig, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Das Bundeskabinett beschloss am 28.07.2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin die so genannte „Zuteilungsverordnung“ (ZuV), mit der die Beantragung und Verteilung der Emissionsrechte geregelt wird.  Voraussichtlich 2.350 Anlagen in Deutschland können sich ab 2005 am Emissionshandel beteiligen. Sie erhalten dafür in den nächsten Monaten kostenlose Emissionsrechte zugeteilt.

Das Bundesumweltministerium wird der Wirtschaft zusätzlich Zeit geben, um die Anträge für diese Zuteilung vorzubereiten. Ursprünglich sollten die Anträge vom 2. bis 20.8. gestellt werden. Jetzt ist eine um vier Wochen verschobene Antragsfrist vom 28.8. bis 17.9. vorgesehen. Dieser Wunsch sei von einer Vielzahl einzelner Unternehmen mündlich und schriftlich an das BMU herangetragen worden. Zeitliche Bedenken gegen das bisher vorgesehene Verfahren hatte auch der BDI erhoben.

Die Zuteilungsentscheidung werde voraussichtlich einen Monat später erfolgen als in der europäischen Emissionshandelsrichtlinie vorgesehen, die dafür den 30. September als Frist nennt, so das BMU. „In der Abwägung zwischen einer Überschreitung dieser Frist und dem Interesse an einem geordneten und für alle Beteiligten beherrschbaren Zuteilungsverfahren hat aus unserer Sicht das Interesse der Anlagenbetreiber bei der gegebenen Sachlage deutlich Vorrang. Trotzdem wird Deutschland voraussichtlich immer noch das erste EU-Land sein, das für den Emissionshandel startklar ist“, sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin.

Ein besonders wichtiger Grund für die Fristverlängerung sei, dass die Anträge nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) einer Zertifizierung bedürfen. Die Zahl der zugelassenen Zertifizierer sei aber mit zirka 110 deutlich geringer als im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Die Zertifizierer hätten nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgegebene Drei-Wochen-Frist zur Bearbeitung der zu erwartenden 2350 Anträge auf Zuteilung nicht ausreiche.

Die neuen Fristen sehen – vorbehaltlich einer diesen Vorstellungen entsprechenden Ausfertigung des Zuteilungsgesetzes durch den Bundespräsidenten – wie folgt aus:

26.08.: Veröffentlichung des Zuteilungsgesetzes (ZuG) im Bundesgesetzblatt
27.08.: Inkrafttreten des ZuG. Veröffentlichung der Zuteilungsverordnung (ZuV) im BGBlatt
28.08.: Beginn der Antragsfrist (3 Wochen)
17.09.: Ende der Antragsfrist
18.09.: Beginn der Bearbeitungsfrist (6 Wochen)
29.10.: Ende der Bearbeitungsfrist, spätester Termin für die Zuteilungsentscheidung.

29.07.2004   Quelle: BMU

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