CDU: Rot/Grün streitet über Jobwirkungen erneuerbarer Energien

Die Bundesregierung behaupte immer wieder, dass im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren ein starker Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen entstehe. Sie sei aber offensichtlich nicht in der Lage, die tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt darzustellen; kritisiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl (MdB) anlässlich der Weigerung der Bundesregierung eine Kleine Anfrage […]

Die Bundesregierung behaupte immer wieder, dass im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren ein starker Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen entstehe. Sie sei aber offensichtlich nicht in der Lage, die tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt darzustellen; kritisiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl (MdB) anlässlich der Weigerung der Bundesregierung eine Kleine Anfrage zu beantworten.  Die Bundesregierung habe die Kleine Anfrage „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien'“ (BT-Drucks.: 15/3518) vom 1.Juli 2004 bis heute nicht beantwortet, obwohl sie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dazu eigentlich innerhalb von zwei Wochen verpflichtet gewesen wäre, rügt die CDU/CSU-Sprecherin. Zweimal sei um Fristverlängerung gebeten worden, zuletzt bis zum 25. August 2004. Auch diese selbst gesetzte Frist sei nicht eingehalten worden. „Hier werden Parlamentsrechte mit Füßen getreten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Unionsfraktionen.

Streit über Beschäftigungseffekte?

„Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium streiten sich bei der Formulierung der Antwort“, so Wöhrl. Offensichtlich sei sich die Bundesregierung noch immer nicht einig, ob die Förderung erneuerbarer Energien positive oder negative Beschäftigungswirkungen habe. Während das Umweltministerium bis zum Jahr 2020 mit einem Beschäftigungseffekt von rund 400.000 Arbeitsplätzen rechne, werde dies im Wirtschaftsministerium bestritten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit habe in einer Unterrichtung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit im Juni 2004 nüchtern festgestellt, dass drei verschiedene neuere wissenschaftliche Gutachten, die zum Teil auch von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden seien, zu dem Ergebnis kämen, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gesamtwirtschaftlich marginal bis deutlich negativ seien, betont Wöhrl. So komme das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erstellten Studie „Beschäftigungseffekte durch den Ausbau Erneuerbarer Energien“ (September 2003) zu dem Ergebnis, dass die Förderung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 zu keiner spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes beitrage. Nach einer Simulationsrechnung würden die Netto-Beschäftigungseffekte zu Beginn der Förderung – einhergehend mit dem Investitionsanstieg beim Ausbau erneuerbarer Energien – mit 13.000 zusätzlich Beschäftigten ermittelt, im weiteren Verlauf sänken die Beschäftigtenzahlen ins negative und würden erst 2010 wieder auf etwa 7 000 Beschäftigte steigen. Eine Zahl, die weit von 400.000 entfernt sei, so Wöhrl.

„Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich klar und deutlich zu den Auswirkungen der Förderung der Erneuerbaren Energien auf den Arbeitsmarkt Stellung zu nehmen und dabei die eigenen Gutachten auch zu beachten. Allein die zwei vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben Gutachten hatten ein Auftragsvolumen von 225.000 Euro“, unterstreicht die CDU/CSU-Sprecherin.

31.08.2004   Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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