Güteschutz Solar: Kontroverse zwischen DGS und Photon

In der Diskussion über den von der deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) initiierten RAL Güteschutz Solar wendet sich die DGS gegen eine Darstellung der Photon-Chefredakteurin Anne Kreutzmann. In dem Photon-Editorial unter der Überschrift „Nicht noch ein Gütesiegel“ werde der Solartechnikmarkt als bereits mit Qualitätszeichen und Zertifikaten überfrachtet und damit als überreguliert dargestellt, beanstandet […]

In der Diskussion über den von der deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS) initiierten RAL Güteschutz Solar wendet sich die DGS gegen eine Darstellung der Photon-Chefredakteurin Anne Kreutzmann. In dem Photon-Editorial unter der Überschrift „Nicht noch ein Gütesiegel“ werde der Solartechnikmarkt als bereits mit Qualitätszeichen und Zertifikaten überfrachtet und damit als überreguliert dargestellt, beanstandet DGS-Vizepräsident Jan Kai Dobelmann.   Das berechtigte Anliegen des RAL-Güteschutzes, eine rechtsverbindliche und ausschreibungsfähige Definition einer Basisqualität vorzunehmen, und damit Laien mehr Sicherheit beim Kauf von Solartechnik nach der „guten fachlichen Praxis“ zu geben, werde in dem Photon-Leitartikel als völlig überflüssig charakterisiert, bemängelt die DGS.

Die DGS wisse aus Diskussionen im Arbeitskreis sowie aus Rückmeldungen von Vertretern der Banken, dass auf dem derzeitigen Markt bei weitem nicht alles geregelt sei, sondern gerade bei Angeboten für Solartechnik erhebliche Mängel hinsichtlich der Vergleichbarkeit existierten. In einem offenen Leserbrief an die Zeitschrift Photon will die DGS korrigieren, was falsch oder verkürzt dargestellt worden sei. Der Leserbrief wird über den DGS-Newsletter verteilt werden und als Solarserver-Standpunkt veröffentlicht. Damit will die DGS eine breite, rege und offene Branchendiskussion ermöglichen.

RAL-Güteschutz Solar als rechtsverbindliche Definition der guten fachlichen Praxis

Die DGS erarbeitet seit Januar diesen Jahres unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit eine umfassende 4-teilige Richtlinie. In dieser soll die so genannte gute fachliche Praxis niedergelegt werden für Komponenten, Konzeption, Ausführung, sowie Service und Betrieb solartechnischer Anlagen. In technischer Hinsicht soll ein integrativer Ansatz verfolgt werden, nach dem vorhandene Richtlinien (VDE, DIN, IEC oder „Solar Keymark“) Teil dieser rechtsverbindlichen Definition der guten fachlichen Praxis werden sollen. Die entstehenden Richtlinien sollen zunächst gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) national implementiert, und dann gemeinsam mit den Schwesterverbänden der International Solar Energy Society (ISES) auch international umgesetzt werden.

Im Gegensatz zu der Darstellung in dem Solarstrom-Magazin „Photon“ sind RAL-Gütesysteme laut DGS Verbrauchersiegel- und keine Produktsiegel. RAL-Gütesysteme würden im Gegensatz zu TÜV-Zertifikaten durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren erstellt und hätten den Rechtscharakter technischer Lieferbedingungen, betont die DGS. Fach- und Endkunden könnten hiermit komplexe Gewerke bestellen und sich dabei rechtsverbindlich auf eine schriftlich dokumentierte Basisqualität berufen. Auch umfasse der von der DGS vorgesehene RAL-Güteschutz Solar nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern auch Solarwärmeanlagen.

Weitere Informationen unter http://www.gueteschutz-solar.de

13.09.2004   Quelle: DGS

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