Emissionshandel: Bundesrepublik ruft Europäisches Gericht an

Die Bundesregierung hat ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht. Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Dabei gehe es um eine Klausel im deutschen Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will.  Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es […]

Die Bundesregierung hat ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht. Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Dabei gehe es um eine Klausel im deutschen Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will.  Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es der Bundesregierung untersagt, überschüssige Zertifikate einzuziehen, wenn sich etwa die ursprünglichen Angaben eines Anlagenbetreibers als unzutreffend erweisen sollten. Mit der Klage will die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, sie betont aber zugleich ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege. Gespräche seien bereits aufgenommen worden, hätten aber innerhalb der engen Klagefrist nicht abgeschlossen werden, die am 22. September 2004 ablaufe.

Deutschland habe alle erforderlichen Maßnahmen für einen pünktlichen Start des Emissionshandels am 1.1.2005 ergriffen, so das BMU. Alle erforderlichen Gesetze und Verordnungen seien verabschiedet und in Kraft getreten, die Emissionshandelsstelle eingerichtet, das Antragsverfahren sei angelaufen und werde in den nächsten Wochen abgeschlossen.

Mit ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2004 zum deutschen Allokationsplan gab die EU-Kommission grünes Licht für die Ausgabe von Emissionszertifikaten. Sie beanstandete jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen sogenannte „ex-post-Regelungen“, die der deutsche Gesetzgeber zur Vermeidung von Überallokation und Missbrauch im Zuteilungsgesetz (ZuG) eingeführt hatte.

Die Bundesregierung will erreichen, dass sie im Falle von Überallokation und Missbrauch überschüssige Zertifikate einziehen kann. Es gehe ihr nicht um eine nachträgliche Ausgabe von zusätzlichen Zertifikaten, betont das BMU. Deutschland habe durch Gesetz geregelt, dass die Obergrenze von 495 Millionen Tonnen CO2 nicht überschritten werden könne.

21.09.2004   Quelle: BMU

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