Bundesrat kritisiert Entwurf zum Energiewirtschaftsrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2004 eine umfangreiche kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) abgegeben. Der Entwurf sei sowohl unter gesetzestechnisch formalen Aspekten als auch inhaltlich überarbeitungsbedürftig, so der Bundesrat in einer Pressemitteilung.  Die Länderkammer ist der Ansicht, dass der Entwurf ohne Einbuße an Rechtsklarheit stark reduziert werden […]

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2004 eine umfangreiche kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) abgegeben. Der Entwurf sei sowohl unter gesetzestechnisch formalen Aspekten als auch inhaltlich überarbeitungsbedürftig, so der Bundesrat in einer Pressemitteilung.  Die Länderkammer ist der Ansicht, dass der Entwurf ohne Einbuße an Rechtsklarheit stark reduziert werden könne.

So würden teilweise für identisch gemeinte Regelungen unterschiedliche Formulierungen oder Begriffe verwendet und Sachverhalte doppelt geregelt, kritisiert der Bundesrat. Die inhaltliche Kritik betrifft unter anderem die von der Bundesregierung vorgeschlagene Ex-post-Kontrolle der Netznutzungsentgelte. Netzbetreiber müssten stets damit rechnen, auch innerhalb von Wirtschaftsperioden zur Änderung ihrer Entgelte gezwungen zu sein und sogar rückwirkende Erlöskorrekturen durch Vorteilsabschöpfung hinnehmen zu müssen, so der Bundesrat. Dies beeinträchtige die Rechtssicherheit erheblich. Die Entgelte sollten daher bereits im Voraus genehmigt werden.

Zudem kritisiert der Bundesrat die Vorgehensweise der Bundesregierung bei der Vorbereitung und Einbringung des Gesetzentwurfs. Angesichts der Bedeutung und der Schwierigkeit der Materie wäre es angemessen und förderlich gewesen, die Länder bereits im Vorfeld unabhängig vom formalen Verfahren in die Beratungen einzubeziehen.

28.09.2004   Quelle: Deutscher Bundesrat

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