Seminar zur öffentlichen Ausschreibung von Stromlieferungen

Seit der Änderung des Energierechts sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Stromlieferungen auszuschreiben. Allerdings besäßen die meisten öffentlichen Auftraggeber bislang keine Erfahrungen mit der öffentlichen Ausschreibung von Stromlieferungen, so das Haus der Technik e. V. (Essen) in der Ankündigung eines Seminars.   Die Kenntnisse, ein öffentliches Ausschreibungsverfahren von Stromlieferungen vergaberechtlich einwandfrei zu erstellen, soll ein eintägiges Seminar […]

Seit der Änderung des Energierechts sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Stromlieferungen auszuschreiben. Allerdings besäßen die meisten öffentlichen Auftraggeber bislang keine Erfahrungen mit der öffentlichen Ausschreibung von Stromlieferungen, so das Haus der Technik e. V. (Essen) in der Ankündigung eines Seminars.   Die Kenntnisse, ein öffentliches Ausschreibungsverfahren von Stromlieferungen vergaberechtlich einwandfrei zu erstellen, soll ein eintägiges Seminar vermitteln, das am 10.02.2005 in Hannover stattfindet. Neben dem korrekten Ablauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens sollen Inhalte und Umfang des Stromliefervertrages erläutert werden. Verschiedene Gestaltungsvarianten werden vorgestellt und ihre jeweiligen Auswirkungen diskutiert. Die Veranstaltung wendet sich an Leitende Mitarbeiter aus der Verwaltung und dem Gebäudemanagement öffentlicher Auftraggeber sowie an Vertriebsmitarbeiter von Lieferanten elektrischer Energie.

Inhalte und den Umfang von Stromlieferverträgen vergleichen

Stromlieferangebote, die in der Regel auf unterschiedlichen Verträgen beruhen, seien nur bedingt vergleichbar, so das Haus der Technik. Denn als Folge der besonderen Eigenschaften der Ware Elektrizität, besonders ihrer Leitungsgebundenheit, würden die Preise meist sehr unterschiedlich gestaltet. Nur wenn der öffentliche Auftraggeber bereits einen kompletten Stromliefervertrag verbindlich vorgebe, könnten vergleichbare Angebote eingeholt werden. Da die Vertragsinhalte das Ausschreibungsergebnis maßgeblich beeinflussen würden, sollten sich öffentliche Auftraggeber möglichst gründlich und umfassend über die Inhalte und den Umfang von Stromlieferverträgen informieren.

Informationsdefizite auch bei den Stromlieferanten

Nicht nur bei den Auftraggebern, sondern auch bei den Lieferanten
elektrischer Energie gebe es Informationsdefizite: Immer wieder würden Angebote abgegeben, welche die vergaberechtlichen Vorgaben nicht erfüllen und die deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden können. Bei Kleinabnahmestellen sei bisher häufig die Auffassung vertreten worden, dass keine Ausschreibung notwendig sei. Heute würden dagegen fast alle Sonderverträge ausgeschrieben, so das Haus der Technik.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Haus der Technik e.
V. unter Tel. 0201/1803-249 (Herr Hömberg), im Internet: unter http://www.hdt-essen.de

08.02.2005   Quelle: Haus der Technik e.V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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