Emissionshandel: Über 1.000 Zuteilungen rechtskräftig

Die Mehrzahl der insgesamt 1.849 Zuteilungsentscheidungen für die Verteilung der kostenlosen Kohlendioxid (CO2)-Emissionszertifikate vom Dezember 2004 ist inzwischen bestandskräftig geworden.  Das berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung. Erwartungsgemäß hätten jedoch auch zahlreiche Unternehmen das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren genutzt: Insgesamt 799 Widersprüche seien bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) gegen Zuteilungsentscheidungen eingelegt worden bis zum […]

Die Mehrzahl der insgesamt 1.849 Zuteilungsentscheidungen für die Verteilung der kostenlosen Kohlendioxid (CO2)-Emissionszertifikate vom Dezember 2004 ist inzwischen bestandskräftig geworden.  Das berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung. Erwartungsgemäß hätten jedoch auch zahlreiche Unternehmen das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren genutzt: Insgesamt 799 Widersprüche seien bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) gegen Zuteilungsentscheidungen eingelegt worden bis zum 31. Januar2005, dem Ende der Widerspruchsfrist. Nur knapp 200 davon seien allerdings bisher mit Begründungen versehen worden. In den meisten Fällen fordern die Unternehmen laut UBA pauschal eine nochmalige Überprüfung der zugeteilten Menge an Emissionsberechtigungen. Die Widersprüche würden nicht zu einer Aufschiebung des Handels führen betont das UBA.

Rechtliches Neuland

Die Zahl der Widersprüche ist laut UBA nicht überraschend. „Da die Emissionsberechtigungen geldwerte Vorteile sind und für die kommenden drei Jahre Gültigkeit haben, nutzen zahlreiche Unternehmen die rechtlichen Möglichkeiten, wie sie jedes Unternehmen und jeder Bürger im Verwaltungsverfahren hat. Die Zuteilungsentscheidungen sind zudem rechtliches Neuland. Wir haben damit gerechnet, dass viele Unternehmen jetzt zunächst einmal alle Spielräume für die Überprüfung der Bescheide nutzen wollen, sagte Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die überwiegende Zahl der Widersprüche sei bislang noch nicht näher begründet oder lediglich fristwahrend eingelegt worden, so das UBA. Nur in 20 Prozent der Fälle lägen bereits Begründungen vor. Dabei stehe die anteilige Kürzung im Vordergrund, die notwendig ist, um das deutsche Gesamtbudget einzuhalten. Daneben richteten sich Widersprüche auch gegen die zu Grunde gelegten Standards der ersten verfügbaren Techniken (so genannte Benchmarks). Vereinzelt werde auch das europäische Emissionshandelssystem und dessen Umsetzung in Deutschland grundsätzlich in Frage gestellt.

Längere Bearbeitungszeit angekündigt

Das Umweltbundesamt sei bestrebt, alle Widersprüche so schnell wie möglich zu bearbeiten. Weil alle Ausgangsbescheide im Dezember 2004 fast zeitgleich vollelektronisch versandt worden seien und damit auch alle Widersprüche zeitlich sehr kompakt in der DEHSt eingingen, sei mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Dies ergebe sich schon aus der entstehenden Bearbeitungsspitze und der notwendigen Kommunikation mit den Widerspruchsführern, zum Beispiel durch erfahrungsgemäß aufwendige Rückfragen zu den Sachverhalten. „Die DEHSt wird ihre kundenorientierte Arbeitsweise auch im Widerspruchsverfahren fortsetzen“, versichert Dr. Hans Jürgen Nantke, Leiter der DEHSt.

25.02.2005   Quelle: UBA   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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