Bundeskabinett verabschiedet Verordnungen zum Energiewirtschaftsrecht

Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Bundesministerinnen und Bundesminister haben am 13.04.2005 die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einer Pressemitteilung. Die vom BMWA vorgelegten Verordnungen konkretisieren die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren […]

Bundeskanzler Gerhard Schröder und die Bundesministerinnen und Bundesminister haben am 13.04.2005 die Entwürfe der Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas verabschiedet. Das berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in einer Pressemitteilung. Die vom BMWA vorgelegten Verordnungen konkretisieren die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.   Die Verordnungen sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Regulierungsbehörde soll „Bundesnetzagentur“ heißen

Mit dem Verordnungen werde die Grundlage für die Tätigkeit der Regulierungsbehörde geschaffen, mit den Namen „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, kurz „Bundesnetzagentur“. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts schafft laut BMWA stabile Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für die Energieversorger, die bis 2010 bis zu 20 Milliarden Euro investieren wollen, so das BMWA.

Diskriminierungsfreier Zugang zu den Energienetzen

Die Verordnungen sollen für alle Energieversorgungsnetze in Deutschland gelten und die strukturellen und wirtschaftlichen Besonderheiten des deutschen Energiemarktes berücksichtigen, wie zum Beispiel die Vielzahl der Netzbetreiber. Die normativen Vorgaben stellen laut BMWA einen diskriminierungsfreien und fairen Zugang zu den Energienetzen auch für Dritte sicher und sollen die Grundlagen für einen flächendeckenden, umfassenden Wettbewerb auf den Energiemärkten schaffen.

Die Regulierungsbehörde werde zu einem starken Schiedsrichter für Streitigkeiten um den Netzzugang sowie die Netzentgelte, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die Verordnungen gäben ihr umfassende Handlungsmöglichkeiten. So könne sie, soweit es für einen effizienten Netzzugang erforderlich sei, markteinheitliche Zugangsregelungen festlegen. Des Weiteren werde sie ermächtigt, Informationen, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötige, von den Netzbetreibern anzufordern.

Die Verordnungen im Einzelnen:

· Die Netzzugangsverordnung Strom greife das bereits erfolgreich praktizierte Netzzugangsmodell auf und entwickle dieses weiter, so das BMWA. Sie regele eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber. Zudem ermögliche sie durch detaillierte Vorschriften einen reibungslosen und zügigen Wechsel von Kunden zu einem anderen Lieferanten.

· Die Netzzugangsverordnung Gas enthalte ein flexibles „Entry-Exit-Modell“. Bisher habe für jeden Transportvorgang ein bestimmter Pfad festgelegt werden müssen. Dafür seien ein konkreter Einspeisepunkt und ein konkreter Ausspeisepunkt zu benennen gewsen. Das neue Netzzugangsmodell sei hingegen flexibel. Soweit dies netztechnisch möglich sei, könne nun unabhängig vom Einspeisepunkt jeder Gasverbraucher in Deutschland wettbewerblich mit Gas versorgt werden. Die Angabe eines Transportpfades sei in der Regel nicht mehr erforderlich. Bei der Ausgestaltung des Entry-Exit-Modells im Einzelnen würden die Strukturen der deutschen Gaswirtschaft und die netztechnischen Restriktionen angemessen berücksichtigt. Das Zugangsmodell werde ergänzt durch vielfältige Kooperationspflichten der Netzbetreiber, die sicherstellen sollen, dass der Netzzugang für die Transportkunden effizient erfolgt.

· Die Netzentgeltverordnungen Strom und Gas enthalten umfangreiche Regelungen zur Bestimmung und Höhe der für den Netzzugang zu zahlenden Entgelte. Die Vorschriften sollen den Netzbetreibern die erforderliche Rechtssicherheit geben, aber auch der Regulierungsbehörde ermöglichen, weitere Vorgaben zu machen. Die Entgeltverordnungen gestalten laut BMWA auch das bereits im Energiewirtschaftsgesetz angelegte Vergleichsverfahren aus. Um zu gewährleisten, dass die Netzentgelte in Deutschland angemessen sind, würden auch andere europäische Netzbetreiber in den Vergleich einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Netzentgeltregelungen seien die Veröffentlichungspflichten für die Netzbetreiber, die eine hohe Transparenz gewährleisten sollen.

14.04.2005   Quelle: BMWA   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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