Bundesamt für Strahlenschutz räumt Plutoniumlager in Hanau

Die „Staatliche Verwahrung“ in Hanau, jahrzehntelang ein Symbol für Altlasten der Atomenergie, sei jetzt fast vollständig geräumt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Unter Verantwortung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) seien jetzt die letzten unbestrahlten radioaktiven Brennelemente aus dem Spaltstoffbunker Hanau abtransportiert worden. Insgesamt habe die Entsorgung des radioaktiven Inventars knapp 240 Millionen Euro […]

Die „Staatliche Verwahrung“ in Hanau, jahrzehntelang ein Symbol für Altlasten der Atomenergie, sei jetzt fast vollständig geräumt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Unter Verantwortung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) seien jetzt die letzten unbestrahlten radioaktiven Brennelemente aus dem Spaltstoffbunker Hanau abtransportiert worden. Insgesamt habe die Entsorgung des radioaktiven Inventars knapp 240 Millionen Euro gekostet (davon knapp 200 Millionen für den Schnellen Brüter Kalkar). Der Bund beteiligt sich laut BMU mit etwa 76 Millionen Euro (davon knapp 40 Millionen für den Schnellen Brüter).
 
Plutoniumwirtschaft in Deutschland beendet

Der überwiegende Teil der jetzt abtransportierten Brennelemente sei ursprünglich für den „Schnellen Brüter“ Kalkar gefertigt worden, bevor dieses Projekt 1991 aufgegeben wurde. „Erst mit diesem Transport ist das Kapitel ‚Schneller Brüter‘ in Deutschland endgültig beendet“, betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin am 10.05.2005 in Berlin. Im Jahr 2001 hatten Bund und Betreiber vereinbart, die Staatliche Verwahrung in Hanau zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, spätestens jedoch 2008. „Hanau ist jetzt plutoniumfrei – damit ist die Plutoniumwirtschaft in Deutschland endgültig beendet“, sagte der Präsident des BfS, Wolfram Koenig.

Weiterverbreitung des potenziell atomwaffenfähigen Materials verhindert

Die abtransportierten Brennelemente wurden von November 2004 bis Mai 2005 in insgesamt neun Transporten zur Weiterverarbeitung nach Frankreich gebracht. Dort sollen sie so weiterverarbeitet werden, dass ihr Plutoniumanteil von derzeit 35 Prozent auf vier bis fünf Prozent reduziert wird und sie in regulären Kernkraftwerken eingesetzt werden können. „Bund und Betreiber haben sich auf diesen Entsorgungsweg geeinigt, da er die nachhaltigste und sicherste Lösung für diese Altlast darstellt“, sagte Koenig. Durch die Reduzierung des Plutoniumgehalts in der Weiterverarbeitung werde die Gefahr der Weiterverbreitung des potenziell atomwaffenfähigen Materials verhindert. Die Stoffe würden nach ihrem Einsatz in Kernkraftwerken endlagerfähig und die insgesamt anfallende Menge radioaktiver Abfälle werde durch die Weiterverwendung reduziert.

Staatliche Verwahrung für Kernbrennstoffe ohne gültige Genehmigung

Das „Staatliche Verwahrlager“ (beziehungsweise „Staatliche Verwahrung“) in Hanau wurde 1981 im so genannten Spaltstoffbunker auf dem Gelände der ehemaligen Produktionsanlage für Mischoxid-Brennelemente (MOX-Brennelemente) der Siemens AG (früher ALKEM) eingerichtet. In der Staatlichen Verwahrung werden sogenannte Kernbrennstoffe (beispielsweise Brennelemente) gelagert, für die es keine gültige Genehmigung gibt. Denn um Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken, Forschungsreaktoren und Industrie einsetzen oder auch nur lagern zu dürfen, muss der Betreiber eine gültige atomrechtliche Genehmigung besitzen. Liegt eine solche nicht vor, sieht § 5 des Atomgesetzes die Verwahrung durch eine staatliche Stelle vor. Dies war beispielsweise beim Schnellen Brüter in Kalkar der Fall, da das Projekt vor der Inbetriebnahme wieder aufgegeben wurde. Durch die staatliche Verwahrung soll die lückenlose Kontrolle über den Verbleib aller Kernbrennstoffe gewährleistet werden. Nach den Bestimmungen des Atomgesetzes ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für den Vollzug dieser Aufgabe zuständig.

12.05.2005   Quelle:   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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