Umweltbundesamt zuständig für Umsetzung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Am 04. Mai 2005 hat das Bundeskabinett das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) beschlossen. Als zuständige nationale Behörde für die Einführung der so genannten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ist das Umweltbundesamt (UBA) benannt worden, so das UBA in einer Pressemitteilung. „Damit baut das Umweltbundesamt seine Kompetenz im internationalen Klimaschutz weiter aus“, sagte Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des […]

Am 04. Mai 2005 hat das Bundeskabinett das Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) beschlossen. Als zuständige nationale Behörde für die Einführung der so genannten flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ist das Umweltbundesamt (UBA) benannt worden, so das UBA in einer Pressemitteilung. „Damit baut das Umweltbundesamt seine Kompetenz im internationalen Klimaschutz weiter aus“, sagte Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. 
Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwei weitere Instrumente zum Schutz des Klimas vor, die den Vertragsstaaten Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Emissionsminderungsziele erlauben sollen. Mit den so genannten projektbezogenen Mechanismen können Emissionsgutschriften erzeugt und diese im Emissionshandel genutzt werden: Clean Development Mechanism (CDM; Mechanismen für umweltgerechte Entwicklung in weniger entwickelten Ländern) ab 2006 und Joint Implementation (JI; Gemeinschaftsprojekte zwischen Industrieländern) ab 2008.

Das ProMechG enthält die deutschen Rechtsgrundlagen für die Durchführung von CDM- und JI-Projekten und setzt damit die „Linking Directive“ der EU um. Die zuständige nationale Behörde prüft zum Beispiel, ob die Projekte den klimaschutzpolitischen Anforderungen entsprechen.

18.05.2005   Quelle: UBA   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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