Italien: Neue Solarstrom-Einspeisetarife gelten ab 1. Oktober 2005

Die lange erwartete Verordnung der italienischen Regierung zur Festlegung der Photovoltaik-Einspeisetarife (Conto Energia) vom 28. Juli 2005 ist am 5. August im Gesetzblatt (Gazetta Ufficiale) veröffentlicht worden. Die Verordnung gilt für Solarstromanlagen mit einer Leistung von einem Kilowatt bis 1.000 kW.   Die Vergütung wird auf Antrag 20 Jahre lang bezahlt für Anlagen, die von […]

Die lange erwartete Verordnung der italienischen Regierung zur Festlegung der Photovoltaik-Einspeisetarife (Conto Energia) vom 28. Juli 2005 ist am 5. August im Gesetzblatt (Gazetta Ufficiale) veröffentlicht worden. Die Verordnung gilt für Solarstromanlagen mit einer Leistung von einem Kilowatt bis 1.000 kW.   Die Vergütung wird auf Antrag 20 Jahre lang bezahlt für Anlagen, die von natürlichen und juristischen Personen erreichtet werden. Das Conto Energia gilt sowohl für Solarstromanlagen an und auf Gebäuden als auch für Freiflächenanlagen.

Die Einspeisetarife für Solarstrom betragen in den Jahren 2005-2006:

· Für Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 20 kWp: 0,445 €/kWh
· Für Anlagen mit einer Leistung von 20 kWp bis 50 kWp: 0,46 €/kWh
· Für Anlagen mit einer Leistung von 50 kWp bis 1.000 kWp: 0,49 €/kWh

Ausschreibungsverfahren für Solarstrom-Kraftwerke ab 50 kWp

Für Anlagen mit einer installierten Spitzenleistung über 50 kWp wurde ein Ausschreibungsverfahren eingeführt, das diejenigen Vorhaben begünstigen soll, die im Vergleich der Anbieter den geringsten Vergütungssatz zugrunde legen. Die Tarife gelten für alle netzgekoppelten PV-Anlagen, die ab dem 30. September 2005 an das italienische Stromnetz angeschlossen werden. Ab 2007 sollen die Vergütungssätze jährlich um 2 % sinken. Für PV-Anlagen unter 20 kWp kann der erzeugte Strom zusätzlich über das so genannte Net-Metering abgerechnet werden (ca. 0,15 Euro/kWh), so dass die Gesamtvergütung bei rund 0,60 Euro/kWh liegt.
Im Zuge des „Net Metering“ verkaufen Betreiber den Überschuss-Strom und die Versorger verrechnen den vom Anlagenbetreiber verbrauchten Netzstrom mit dem von ihm erzeugten Ökostrom.

Zielvorgabe: 300 MW bis 2015

Die Anträge für die Solarstrom-Vergütung müssen jeweils zum 31 März, 30 Juni, 30 September und 21 Dezember gestellt werden. Die Einspeisevergütung laut Conto Energie soll zunächst gelten bis in Italien 100 MW zusätzliche PV-Leistung installiert ist. Davon entfallen 60 MW auf Solarstromanlagen bis 50 kWp und 40 MW auf Anlagen von 50 kWp bis 1 MWp. Die Verordnung sieht vor, dass bis 2015 insgesamt 300 MW installiert werden.

Der Text in italienischer Sprache (Gazzetta Ufficiale N. 181 del 5 Agosto 2005) ist zugänglich unter http://www.gazzette.comune.jesi.an.it/2005/181/5.htm

08.09.2005   Quelle: Exportinitiative Erneuerbare Energien; Ministro dell' Ambiente e della Tutela del Territorio   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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