Solar-Aktie: Q-Cells AG gibt Zuteilungsregeln für Privatanleger bekannt

Privatanlegern wurden 2.379.179 der neuen Q-Cells Aktien zugeteilt, das entspricht rund 28,9% des Emissionsvolumens. Das berichtet die Q-Cells AG in einer Pressemitteilung. Die Zuteilung im Rahmen des Angebotes an Privatanleger sei unter Beachtung der Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger erfolgt, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen […]

Privatanlegern wurden 2.379.179 der neuen Q-Cells Aktien zugeteilt, das entspricht rund 28,9% des Emissionsvolumens. Das berichtet die Q-Cells AG in einer Pressemitteilung. Die Zuteilung im Rahmen des Angebotes an Privatanleger sei unter Beachtung der Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger erfolgt, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden.   Bei der Zuteilung seien nur solche Kaufaufträge berücksichtigt worden, die den Bedingungen des Verkaufsangebots vom 21. September 2005, ergänzt durch die Änderung des Verkaufsangebots vom 29. September 2005, entsprechen.

Der Eröffnungskurs der Q-Cells-Aktie lag am 05.10.2005 bei 46,60 Euro; die Aktien waren mit 38 Euro am oberen Rand der Preisspanne ausgegeben worden. Nach Angaben des Unternehmens war die Emission mindestens 40-fach überzeichnet.

Zuteilung an Privatanleger per Losverfahren

Aufgrund der Überzeichnung des Angebotes zum Kauf von angebotenen Aktien der Gesellschaft konnten laut Q-Cells bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufaufträge von Privatanlegern berücksichtigt werden. Die Zuteilung an Privatanleger sei daher auf Grundlage eines Losverfahrens erfolgt, wobei jeder sechste Kaufauftrag berücksichtigt worden sei. Von den so ausgewählten Orders wurden laut Q-Cells AG Kaufaufträge bis zu 25 Aktien voll zugeteilt. Kaufaufträge mit einer höheren Aktienanzahl erhielten für die ersten 25 Aktien die volle Zuteilung. Auf die darüber hinaus gehende Aktienanzahl wurden 10% der gewünschten Aktien zugeteilt, wobei immer auf eine volle Aktienanzahl abgerundet wurde. Die Zuteilung erfolgte nach einheitlichen Kriterien für alle Konsortialbanken und ihre angeschlossenen Institute.

Bevorrechtigte Zuteilung an Führungspersonal von Kunden und Lieferanten

Dem Führungspersonal von wichtigen Kunden und Lieferanten der Gesellschaft wurden 51.846 Aktien zum Platzierungspreis bevorrechtigt zugeteilt, das sind rund 0,63% des Emissionsvolumens.

Bevorrechtigte Zuteilung an Mitglieder des Aufsichtsrates und des Beirates

Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Beirates der Gesellschaft, die noch keine Aktien an der Gesellschaft hielten, wurden laut Q-Cells 2.868 Aktien zum Platzierungspreis bevorrechtigt zugeteilt, das entspricht rund 0,03% des Emissionsvolumens. Insgesamt seien somit 54.714 Aktien im Wege der bevorrechtigten Zuteilung an das Führungspersonal von wichtigen Kunden und Lieferanten und an Mitglieder des Aufsichtsrates und des Beirates der Gesellschaft zugeteilt worden, das sind rund 0,7% des Emissionsvolumens. Die Konsortialbanken hätten von ihrem Recht, neben den bis zu 7.168.055 zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bis zu 1.075.207 weitere Aktien an Anleger zuzuteilen, in vollem Umfang Gebrauch gemacht, so die Q-Cells AG.

05.10.2005   Quelle: Q-Cells Aktiengesellschaft und Konsortialbanken   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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