NABU: Gerichtsurteil zum Atommüllendlager Schacht Konrad ist leichtfertig

Der Naturschutzbund NABU hat das Gerichtsurteil zum Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter als „leichtfertig und unangemessen“ kritisiert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte am 08.03.2006 die Klagen von Kommunen und Anwohnern als unzulässig abgewiesen. „Über ein so weit reichendes Projekt wie ein Atommüllendlager darf letztendlich nicht nur mit rechtsformalen Begründungen entschieden werden“, sagte NABU-PräsidentOlaf Tschimpke.  […]

Der Naturschutzbund NABU hat das Gerichtsurteil zum Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter als „leichtfertig und unangemessen“ kritisiert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte am 08.03.2006 die Klagen von Kommunen und Anwohnern als unzulässig abgewiesen. „Über ein so weit reichendes Projekt wie ein Atommüllendlager darf letztendlich nicht nur mit rechtsformalen Begründungen entschieden werden“, sagte NABU-Präsident
Olaf Tschimpke.
  Die Kläger hätten vielmehr Sicherheitsbedenken, fehlende Prüfung alternativer Standorte sowie die fehlende Rechtfertigung des Bedarfs vorgebracht, die das Gericht in seinem Urteil überhaupt nicht berücksichtigt habe und sich stattdessen auf formale Klagebefugnisse zurückgezogen hätte. „Wer soll denn in einem solchen Fall überhaupt klageberechtigt sein, wenn nicht die Menschen, die rund um das geplante Endlager leben“, so der NABU-Präsident.

Tschimpke: Standort käme nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in Frage

Tschimpke verwies darauf, dass die massiven Bedenken gegen den Endlagerstandort Schacht Konrad auch in einer fünf Monate dauernden Erörterung in den Jahren 1992 und 1993 nicht ausgeräumt werden konnten. Zudem sei klar, dass der Standort nach heutigen Erkenntnissen grundsätzlich gar nicht mehr in Frage käme. „Es ist heute in der Fachwelt unstrittig, dass unberührte Gesteinsformationen viel besser geeignet sind als vorgenutzte Bergwerke“, so Olaf Tschimpke. Es komme darauf an, für ein Endlager den bestmöglichen Standort zu wählen. Schon vor diesem Hintergrund könne es nicht das alte Eisenerzbergwerk sein.

Zudem sei unstrittig, dass Schacht Konrad keinesfalls für die Aufnahme von hochradioaktiven Abfällen in Frage komme. Deutschland habe sich aber aus guten Gründen für ein Ein-Endlager-Konzept entschieden. Dessen Realisierung endlich wissenschaftlich fundiert anzugehen sei nun schon seit Jahrzehnten verschleppt worden. Statt dessen hätten sich Politiker und Atomkonzerne an offensichtlich ungeeigneten Standorten festgebissen. „Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Empfehlungen des AK End umsetzen und eine völlig neue Standortsuche mit vergleichender Bewertung mehrerer Standorte gesetzlich verankern,“ so Olaf Tschimpke.

09.03.2006   Quelle: NABU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen