DGS: Vor-Ort-Beratung und MAP wieder funktionsfähig

Der wochenlange Einsatz in der Politik, der Bundesverwaltung und in den Medien habe sich gelohnt, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS). Seit dem 10.03.2006 seien die Mittel für das Vor-Ort-Beratungsprogramm und das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft in Eschborn (BAFA) wieder von der Bundesverwaltung freigegeben und das BAFA stelle wieder […]

Der wochenlange Einsatz in der Politik, der Bundesverwaltung und in den Medien habe sich gelohnt, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS). Seit dem 10.03.2006 seien die Mittel für das Vor-Ort-Beratungsprogramm und das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien des Bundesamtes für Wirtschaft in Eschborn (BAFA) wieder von der Bundesverwaltung freigegeben und das BAFA stelle wieder Zuwendungsbescheide aus. Damit sei die „absurde Blockade“ der Investitionsentscheidungen von über 5.000 Bauherren aufgehoben, die nun ihre Investitionen durch fachkundige Energieberater unterstützt vornehmen könnten.   Insgesamt habe die Blockade Bau-Investitionen in einer Größenordnung von fast 250 Millionen Euro betroffen, welche die 5.000 Bauherren im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms von durchschnittlich 50.000 Euro pro Wohneinheit vornehmen wollten, so die DGS.

Zuschüsse für Solarwärme- und Biomasseanlagen

Ebenfalls freigegeben seien Fördergelder des BAFA für Solarwärme- und Biomasseanlagen. Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (Kombianlagen) werden mit 135 € /m² Kollektorfläche bezuschusst. Für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung / Kollektoren für Schwimmbäder gibt es einen Zuschuss in Höhe von 105 € je angefangenem m² Kollektorfläche. Biomasseanlagen bis zu einer installierten Nennwärmeleistung von 50 kW erhalten einen Zuschuss von 60 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 € (bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %). Für Öfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro.

Zusammen mit der Vor-Ort-Beratung und dem anschließenden CO2-Gebäudesanierungskredit mit derzeit 1% Zins sei nun ein günstiger Zeitpunkt um die Sanierung alter Energie fressender Gebäude nun kostengünstig anzugehen. Ein Fragebogen zur kostenfreien Schätzung von Gebäuden bietet die DGS unter http://www.dgs.de/kfw.

13.03.2006   Quelle: DGS   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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