Bundeskabinett beschließt Entlastungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2006 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf entlastet die etwa 330 besonders stromintensiven Unternehmen und Bahnen noch stärker als bisher von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Diese Ersparnis steige um […]

Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 2006 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf entlastet die etwa 330 besonders stromintensiven Unternehmen und Bahnen noch stärker als bisher von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Diese Ersparnis steige um 100 Millionen Euro auf einen Umfang von etwa 400 Millionen Euro jährlich.   Gleichzeitig sorge das geänderte EEG dafür, dass den Unternehmen und privaten Stromverbrauchern von ihren Stromlieferanten nicht höhere Kosten in Rechnung gestellt werden als tatsächlich entstehen.

Bundesnetzagentur soll künftig sicherstellen, dass Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien berechnen

„Die Stromkosten sind für stark stromintensive Unternehmen bedeutende Produktionsfaktoren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mögliche Strompreiserhöhungen nicht weitergeben können“, sagte Gabriel. Die Entlastung der Unternehmen durch das EEG verbessere so die Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Gesetzentwurf überträgt der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher neue Zuständigkeiten. Sie soll künftig sicherstellen, dass die Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien berechnen.

14.06.2006   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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