BEE begrüßt mehr Transparenz bei EEG-Kosten

Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) rechnen die deutschen Elektrizitätsversorger für Strom aus erneuerbaren Energien bis zu 500 Millionen Euro jährlich zu viel bei ihren Kunden ab. Dem soll jetzt durch eine Initiative der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden, so der BEE in einer Pressemitteilung. Der BEE begrüße, dass künftig die Netzagentur mit der […]

Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) rechnen die deutschen Elektrizitätsversorger für Strom aus erneuerbaren Energien bis zu 500 Millionen Euro jährlich zu viel bei ihren Kunden ab. Dem soll jetzt durch eine Initiative der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden, so der BEE in einer Pressemitteilung. Der BEE begrüße, dass künftig die Netzagentur mit der Kontrolle der so genannten EEG-Umlage beauftragt werden soll, der Kosten für Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird.  „Die Stromkonzerne haben über Jahre zuviel abgerechnet und gleichzeitig behauptet, erneuerbare Energien würden die Stromrechnung teurer machen. Damit wurde gezielt versucht, einen Rufschaden für saubere Energien zu bewirken“, sagt BEE-Geschäftsführer Milan Nitzschke.

Stromversorger sollen Differenzkosten nach dem EEG exakt ausweisen

Der BEE fordert jetzt die Rückzahlung zuviel eingenommener Beträge an die Stromkunden. Aufgrund sinkender Vergütungen für Erneuerbare-Energien-Strom und steigender Preise für Strom aus Kohle, Gas und Kernenergie würden die Kosten für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien schließlich kontinuierlich sinken. Notwendig sei jetzt, dass die Netzagentur Einblick in die Abrechnungen der Energieversorger erhalte, die den Ökostrom an ihre Kunden weiterleiten. Bisher hielten E.ON, RWE und Co. die Daten hierzu unter Verschluss. Konkret fordert der BEE, dass die Versorger verpflichtet werden, ihren Kunden die so genannten Differenzkosten nach den Regeln des EEG exakt auszuweisen „Viel zu hohe Mondzahlen, wie sie bisher immer verbreitetet wurden, müssen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgeschlossen werden“, so Nitzschke.

Öffentliches Anlagenregister soll Doppelvermarktung vorbeugen

Zudem schlägt der BEE eine Selbstkontrolle der Branche durch eine möglichst große Transparenz vor. Hier müsse der Kabinettsbeschluss nachgebessert werden. Insbesondere ein öffentliches Anlagenregister, in dem alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit den relevanten Daten im Internet geführt werden, müsse dringend eingerichtet werden. Damit könne auch dem Missbrauch durch so genannte Doppelvermarktung vorgebeugt werden. So sei bekannt, dass beispielsweise Grubengasanlagen einerseits Vergütungen nach dem EEG bezögen und andererseits für den gleichen Strom noch Zahlungen im Rahmen des Emissionshandels kassierten, heißt es in der BEE-Pressemitteilung.

16.06.2006   Quelle: BEE   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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