BAFA: Förderung der Vor-Ort-Beratung vorübergehend ausgesetzt

Das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur energetischen Modernisierung ist vorübergehend gestoppt worden. Es sei in diesem Jahr auf ein weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehendes Interesse gestoßen, berichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Pressemitteilung. Die rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms sei zwar energiepolitisch sehr erfreulich, aber um […]

Das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur energetischen Modernisierung ist vorübergehend gestoppt worden. Es sei in diesem Jahr auf ein weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehendes Interesse gestoßen, berichtet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Pressemitteilung. Die rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms sei zwar energiepolitisch sehr erfreulich, aber um dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und eine Förderung bis zum Jahresende sicherzustellen, werde das Förderprogramm vorübergehend ausgesetzt.   Bis zum 16.7.2006 beim BAFA eingegangene Anträge würden positiv beschieden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anträge ab Eingangsdatum 17.7.2006 würden bis auf weiteres ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt, so das BAFA. Die Richtlinie soll im August überarbeitet werden. Sobald sie in Kraft getreten sei, könnten wieder Anträge gestellt werden.

Entwurf sieht laut BAFA eine Verlängerung der Laufzeit über 2006 hinaus vor

Die neu gefasste Richtlinie soll zum einen frühzeitig alle Befürchtungen beenden, das erfolgreiche Förderprogramm könne zum Jahresende 2006 auslaufen. Der noch nicht mit allen beteiligten Ressorts abgestimmte Entwurf sehe sogar eine deutliche Verlängerung der Laufzeit vor. Im Zuge der Neufassung soll zudem das Verfahren im BAFA vereinfacht werden Noch für dieses Jahr sei die Unterstützung der elektronischen Antragstellung geplant. Hinzu komme ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung der Antragsberechtigten. Wie bisher sollen auch künftig lediglich Energieberater Anträge stellen können, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit).

Über die Änderungen will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Internet informieren unter www.bafa.de Rubrik „Energie/Energiesparberatung“.

24.07.2006   Quelle: BAFA   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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