KWK-Gesetz: Verbände legen Eckpunkte zur Novellierung vor

Die Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft (AGFW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ein und haben ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Der Vorschlag soll ein gewichtiges Signal an die Regierungskoalition sein, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Förderung des Ausbaus von dezentralen Kraftwerken […]

Die Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft (AGFW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), die Gewerkschaft ver.di und die Vereinigung kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ein und haben ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Der Vorschlag soll ein gewichtiges Signal an die Regierungskoalition sein, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Förderung des Ausbaus von dezentralen Kraftwerken und hocheffizienten KWK- Anlagen zügig einzuleiten. 

Ohne KWK wird das CO2-Minderungsziel für 2010 verfehlt

Die derzeitigen Planungen zur Modernisierung des deutschen Kraftwerksparks setzen fast ausschließlich auf reine Kondensationskraftwerke, so die Verbände. Mit dem im Juni 2006 vom Bundeskabinett verabschiedeten Vorschlag für den Nationalen Allokationsplan für die Periode 2008 bis 2012 (NAP II) komme aber gerade den Rahmenbedingungen für die Nutzung der KWK im Reinvestitionszyklus der nächsten 5-6 Jahren eine entscheidende Bedeutung zu. In diesem Zeitraum würden die Investitionsentscheidungen getroffen. Ohne die Novellierung des KWK-Gesetzes (KWK-G) werde die anstehende Modernisierung des deutschen Kraftwerksparks die vorhandenen KWK-Potenziale nicht nutzen, so dass auch das CO2-Minderungsziel für 2010 verfehlt werde.

Förderung für modernisierte und neue KWK- Anlagen durch Zuschläge auf die Stromerzeugung

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass die Förderung bestehender Anlagen wie im KWK-G vorgesehen ausläuft. Erneut gefördert werden sollen modernisierte und neu zugebaute KWK- Anlagen, die innerhalb von 5 – 6 Jahren nach Inkrafttreten der Novellierung in Dauerbetrieb gehen und bestimmte Effizienzkriterien erfüllen. Die bisherigen Beschränkung des Zubaus (nur bis 2 MW) und der Modernisierung (keine Erhöhung des Wärmeabsatzes) sollen aufgehoben werden. Die Förderung soll durch Zuschläge auf die KWK- Stromerzeugung erfolgen, die für 6 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt werden und deren Höhe sich an den gemäß KWK-G im Jahr 2007 gezahlten Sätzen und Leistungsdifferenzierungen orientiert.

Der B.KWK wertet die kooperative Einstellung der Verbände, welche die Einigung auf den gemeinsamen Vorschlag ermöglichte, als wesentlichen Beitrag dazu, der KWK in Zukunft den ihr als bedeutender Effizienztechnologie gebührenden Anteil an der Energieversorgung auch in Deutschland zu verschaffen.

Das Eckpunktepapier kann heruntergeladen werden unter

http://www.bkwk.de/download/Eckpunktepapier_KWKG_AGFW_BKWK_VERDI_VKU.pdfModellrechnungen.

Modellrechnungen über die zu erwartenden Fördermengen und –Finanzmittel gibt es unter http://www.bkwk.de/download/BKWK_KWKGII_Modellrechnung_.pdf.

23.08.2006   Quelle: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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