EU-Kommission genehmigt KfW-Programm zur Förderung erneuerbarer Energien

Die Neuregelungen der Richtlinien des Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Nr. 128) im Rahmen des Marktanreizprogramms vom 12. Juni 2006 sind von der Europäischen Kommission am 15. September 2006 genehmigt worden, berichtet die KfW in einer Pressemitteilung. Dies bedeutet, dass die genehmigte Richtlinie des Programms Nr. 128 jetzt auch für Kreditanträge von freiberuflich oder gewerblichen […]

Die Neuregelungen der Richtlinien des Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Nr. 128) im Rahmen des Marktanreizprogramms vom 12. Juni 2006 sind von der Europäischen Kommission am 15. September 2006 genehmigt worden, berichtet die KfW in einer Pressemitteilung. Dies bedeutet, dass die genehmigte Richtlinie des Programms Nr. 128 jetzt auch für Kreditanträge von freiberuflich oder gewerblichen Antragstellern zur Anwendung kommt, die am 15. September 2006 oder später bei der KfW eingegangen sind und noch eingehen werden.   Für die Kreditanträge der übrigen Antragsteller gelten die Neuregelungen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006 bereits seit deren Veröffentlichung.

„Strenges Windhundverfahren“ bei der Kreditvergabe

Die Richtlinien gelten laut KfW bis zum 31.12.2006. Um sicherzustellen, dass eingehende Anträge bis Ende 2006 bearbeitet werden können, sind die Anträge bis zum 15. Oktober 2006 bei der KfW einzureichen. Aufgrund der Begrenztheit der Mittel gelte jedoch zusätzlich ein „strenges Windhundverfahren“. Sollten die Mittel bereits vor dem 15. Oktober 2006 erschöpft sein, verkürze sich die Antragsfrist. Über die Weiterführung des Programms im Jahr 2007 wurde laut KfW noch nicht entschieden.

Das geänderte Programm-Merkblatt ist ab sofort im Internet abrufbar unter www.kfw.de

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28.09.2006   Quelle: KfW   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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