EU-Kommission verteilt Nationale Zertifikate zum Emissionshandel und senkt vorgeschlagene Emissionen um knapp sieben Prozent

Die Europäische Kommission hat am 29.11.2006 über zehn nationale Pläne für die Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten an energieintensive Industrieanlagen entschieden. Die Zertifikate gelten für den Zeitraum 2008 bis 2012. Die Kommission entschied, die Gesamtmenge der Zertifikate gegenüber dem Emissionsvolumen von 2005 um sieben Prozent herabzusetzen. Weiter senkte sie die von den Ländern vorgeschlagenen Emissionen um fast […]

Die Europäische Kommission hat am 29.11.2006 über zehn nationale Pläne für die Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten an energieintensive Industrieanlagen entschieden. Die Zertifikate gelten für den Zeitraum 2008 bis 2012. Die Kommission entschied, die Gesamtmenge der Zertifikate gegenüber dem Emissionsvolumen von 2005 um sieben Prozent herabzusetzen. Weiter senkte sie die von den Ländern vorgeschlagenen Emissionen um fast sieben Prozent.  Auf die von Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich vorgelegten so genannten Allokationspläne entfallen 42 Prozent der Zertifikate, die im ersten Handelszeitraum (2005 bis 2007) des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) zugeteilt wurden. Für Deutschland genehmigte die Kommission CO2-Zertifikate in Höhe von 453,1 Millionen Tonnen. „Die heutigen Entscheidungen zeigen mit aller Deutlichkeit, dass Europa das Kyoto-Ziel verwirklichen und das EU-ETS zum vollen Erfolg führen will“, sagte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. „Bei der Prüfung der Pläne ist die Kommission systematisch so vorgegangen, dass Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten gewährleistet ist und die erforderliche Knappheit auf dem europäischen CO2-Markt entsteht. Dieselben Maßstäbe werden an die noch ausstehenden Pläne angelegt“, kündigte Dimas an.

In den nationalen Zuteilungsplänen wird für den betreffenden Mitgliedstaat festgelegt, wie hoch das CO2-Gesamtvolumen ist, das von Industrieanlagen ausgestoßen werden darf und wie viele CO2-Emissionszertifikate die einzelnen Anlagen erhalten. Die Kommission prüft die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Zuteilungspläne anhand von zwölf Zuteilungskriterien der Emissionshandelsrichtlinie. Ein Teil dieser Kriterien stellt sicher, dass die Pläne mit den Kyoto-Zielen der EU, mit den tatsächlichen Emissionswerten und mit dem technologischen Potenzial zur Emissionsreduzierung im Einklang stehen. Andere Kriterien beziehen sich auf Gleichbehandlungsfragen, das EU-Wettbewerbs- und -Beihilferecht und technische Aspekte. Die Kommission kann einen Plan ganz oder teilweise akzeptieren. Sechs Länder haben der Kommission bisher noch keine Zuteilungspläne vorgelegt. Gegen sie wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Informationen über die Emissionsrechte der einzelnen Staaten gibt es auf den Internetseiten der Kommission.

30.11.2006   Quelle: EU-Kommission   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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