Internationaler Energieeffizienz-Workshop im BMWi
Nationale und europäische Experten diskutierten am 11. Dezember 2006 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über die Gestaltung und Bewertung von Energieeffizienzprogrammen. Anlass war ein gemeinsam von Ecofys International und dem BMWi organisierter Workshop, der sich mit der Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie befasste. Neben dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion von Erfolgsfaktoren und Hemmnissen von Energieeffizienzprogrammen diente der Workshop der Vorstellung der von Ecofys in seinem EU-Forschungsprojekt AID-EE entwickelten Methodik zur Evaluierung und Gestaltung dieser Programme. EU-Mitgliedstaaten sollen Endenergieverbrauch binnen neun Jahren um insgesamt 9 Prozent verringern
Das Projekt AID-EE hat sich mit der Energieeffizienz an Hand von 20 europäischen Fallstudien in verschiedenen Sektoren befasst, die nun in einer Reihe von Veranstaltungen in den europäischen Mitgliedstaaten präsentiert werden. Die Ergebnisse der Workshops sollen in die Brüsseler Beratungen zur Umsetzung der Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen einfließen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten binnen neun Jahren ihren Endenergieverbrauch um insgesamt 9 Prozent durch gezielte Maßnahmen verringern.
Analyse des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW sowie des Vor-Ort-Beratungsprogramms des BMWi
Der Berliner Workshop behandelte zwei Schwerpunkte: Zum einen erörterten die Experten die möglichen Optionen bei der Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie. Zum anderen befassten sich die Teilnehmer mit der Analyse der deutschen Fallbeispiele, das heißt dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie dem Vor-Ort-Beratungsprogramm des BMWi, anhand der von Ecofys entwickelten AID-EE-Methodik. Zwischen den Teilnehmern herrschte weitgehende Einigkeit, dass sowohl das CO2-Gebäudesanierungsprogramm als auch das Vor-Ort-Beratungsprogramm Modellcharakter haben und gut etabliert sind.
Die Diskussion von Kriterien zur Bewertung des Programms zeigte, dass die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen beachtet werden müssen, um die erzielten Energieeinsparungen, wie von der Richtlinie gefordert, eindeutig einem bestimmten Instrument zuordnen zu können, besonders im Rahmen der Energiedienstleistungsrichtlinie. Hierfür seien jedoch weitere Vorgaben für die Abrechnungsmodalitäten auf europäischer Ebene erforderlich. Die Experten und nicht zuletzt die EU-Kommission sind nun gefordert, zügig Regelungen zu finden, um die „Bottom-up“-Abrechnungsanforderungen der Richtlinie mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand für Staat, betroffene Unternehmen und Verbraucher zu klären und verbessern.
20.12.2006 Quelle: BMWi Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH