Erneuerbare-Energien-Gesetz: Stromintensive Unternehmen sollen von Energiekosten entlastet werden

Unternehmen, die aus technischen Gründen besonders viel Strom verbrauchen, sollen im Jahr 2007 erneut von Energiekosten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entlastet werden, beispielsweise Aluminiumhütten oder Betreiber von Straßenbahnen. Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Begünstigt seien 330 Firmen des produzierenden Gewerbes und 42 Bahnunternehmen. Das Gesamtvolumen ihrer Entlastung beträgt laut BMU im […]

Unternehmen, die aus technischen Gründen besonders viel Strom verbrauchen, sollen im Jahr 2007 erneut von Energiekosten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entlastet werden, beispielsweise Aluminiumhütten oder Betreiber von Straßenbahnen. Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Begünstigt seien 330 Firmen des produzierenden Gewerbes und 42 Bahnunternehmen. Das Gesamtvolumen ihrer Entlastung beträgt laut BMU im Jahr 2007 etwa 365 Millionen Euro.
Nach dem EEG werden die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien auf die Stromverbraucher umgelegt. Um Nachteile auch im internationalen Wettbewerb zu vermeiden, gelten für besonders stromintensive Unternehmen Sonderregelungen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ende Dezember 2006 über die Anträge nach der so genannten Besonderen Ausgleichsregelung des EEG entschieden und zum Jahreswechsel entsprechende Bescheide versandt.

Besonders stromintensive Unternehmen zahlen nur ein Zehntel der regulären EEG-Umlage
Durch eine zum 1. Dezember 2006 in Kraft getretene Änderung des EEG falle die Entlastung deutlich höher aus als bisher, betont das BMU. So betrage die so genannte EEG-Umlage der besonders stromintensiven Unternehmen künftig nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde, das sei weniger als ein Zehntel ihrer regulären Höhe. Dies dürfte 2007 zu einer Gesamtentlastung von mindestens 365 Millionen Euro führen, erwartet das BMU. Davon sollen rund 345 Millionen auf das produzierende Gewerbe entfallen. Die rückwirkende Anwendung der Neuregelung vom 1. Januar 2006 an habe für die begünstigten Unternehmen zusätzlich einen Wert von etwa 80 Millionen Euro.

Neue Zuständigkeiten für die Bundesnetzagentur
Parallel zur Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung habe die Änderung des EEG der Bundesnetzagentur neue Zuständigkeiten übertragen. So soll künftig sichergestellt werden, dass Unternehmen und privaten Stromverbrauchern keine höheren Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien in Rechnung gestellt werden, als tatsächlich entstehen. Darüber hinaus erarbeite die Bundesregierung derzeit ein Paket von Maßnahmen, durch das der Wettbewerb auf den deutschen Strommärkten verbessert und eine wettbewerbswidrige Preissetzung verhindert werden sollen.
Hintergrundinformationen zur Funktion des Paragraphen 16 des EEG sowie eine erste, vorläufige Auswertung des Bescheidverfahrens für 2007 gibt es im Internet als PDF-Dokument unter http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/info_anwendung_eeg_061229.pdf

02.01.2007 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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