Energieeinsparverordnung: Deutscher Mieterbund plädiert für den bedarfsorientierten Energieausweis

Der Deutsche Mieterbund hält die im Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum 1. Januar 2008 vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen einem Energie-Bedarfsausweis und einem Energie-Verbrauchsausweis für Gebäude für falsch. „Wir fordern die Einführung eines einheitlichen bedarfsorientierten Energieausweises. Nur die Bedarfsberechnung gewährleistet ein für alle Gebäudetypen einheitliches qualitatives Berechnungsverfahren“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg […]

Der Deutsche Mieterbund hält die im Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum 1. Januar 2008 vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen einem Energie-Bedarfsausweis und einem Energie-Verbrauchsausweis für Gebäude für falsch. „Wir fordern die Einführung eines einheitlichen bedarfsorientierten Energieausweises. Nur die Bedarfsberechnung gewährleistet ein für alle Gebäudetypen einheitliches qualitatives Berechnungsverfahren“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, bei einer Verbändeanhörung zur Energieeinsparverordnung im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Rips begrüßte, dass der Entwurf der Energieeinsparverordnung vorgelegt wurde und damit auch der Energieausweis eingeführt werde. Er warnte aber vor „falschen Kompromissen“, nicht sinnvollen Wahlmöglichkeiten und den Gefahren, dass in Deutschland ein „Flickenteppich von Gebäudeausweisen“ entstehe.

Wichtige Orientierungshilfe für die Mieter
„Die Vielzahl von Optionen für Neubau, Ausbau, Wohnungsbestand, Gebäude mit bis zu vier und mehr als vier Wohnungen, vor und nach 1977 gebaut, wird eine beispiellose Verwirrung stiften. Wir lehnen einen verbrauchsorientierten Energieausweis ab. Der Energieausweis muss die energetische Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik beschreiben, nicht das Nutzerverhalten im Haus“, so Rips. „Mit dem Energieausweis soll faktisch eine Zertifizierung des energetischen Zustandes der Immobilie vorgenommen werden. Mit der Transparenz über den Energiebedarf des Gebäudes wird Mietern und Käufern von Immobilien eine wichtige Orientierungshilfe an die Hand gegeben“, sagte der Mieterbund-Direktor. „Echte Vergleichbarkeit setzt aber voraus, dass die Ergebnisse des Ausweises leicht darstellbar und kommunizierbar sind. Deshalb fordern wir die Festlegung auf das bereits etablierte EU-Energieeffizienzlabel (Treppenlabel), das eine Einteilung in Energieklassen ermöglicht“, so Rips weiter.

Energieausweis soll im Gebäude aushängen
Wer den Energieausweis als Informationsquelle ernst nehme, müsse auch dafür sorgen, dass sein Inhalt allen Beteiligten zugänglich gemacht wird. Der Deutsche Mieterbund erwarte deshalb, dass ab einer bestimmten Größenordnung auch eine Verpflichtung in die Verordnung aufgenommen wird, den Energieausweis im Gebäude auszuhängen. So könnten alle Bewohner des Hauses über den Inhalt des Energieausweises problemlos informiert werden.

Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- oder bedarfsorientiertem Energiepass vorgesehen
Im Entwurf der EnEV ist vorgesehen, dass Eigentümer und Vermieter verpflichtet sind, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sollen wählen können, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Staatliche Fördermittel sollen laut EnEV-Entwurf nur noch gewährt werden, wenn ein bedarfsorientierter Energiepass vorliegt. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.

04.01.2007 | Quelle: Deutscher Mieterbund; openPR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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