Marktanreizprogramm: 213 Millionen Euro für Solar-Kollektoren, Biomasse-Kessel und Geothermie-Anlagen

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Anlagen zur Nutzung der Erdwärme zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm könnten Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden, so das BMU n einer Pressemitteilung. Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar […]

Das Bundesumweltministerium (BMU) stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Anlagen zur Nutzung der Erdwärme zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Marktanreizprogramm könnten Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden, so das BMU n einer Pressemitteilung. Die neue Förderrichtlinie legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel am 08.01.2007 in Berlin vor. „Das Marktanreizprogramm setzt zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm den besten Anreiz für Investitionen in innovative Energietechnologien im Wärmemarkt. In diesem Jahr haben wir die Mittel auf einen neuen Rekordbetrag aufgestockt. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgt zudem für neue Arbeitsplätze gerade im Handwerk“, sagte Gabriel.

Förderung für Solarkollektoren, Biomassekessel, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerke sowie Nahwärmenetze
Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien für Wärmeversorgung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Die Förderrichtlinie werde nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte Januar in Kraft treten, kündigt das BMU an. Für private Antragsteller sei das Programm damit geöffnet. Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller finde die Richtlinie erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission Anwendung.

40 Euro/m2 für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung;
70 Euro/m2 für Heizungsunterstützung
Über die Anträge auf Investitionskostenzuschüsse entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die Grundvergütung wird gewährt für Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung (40 Euro/m2, mindestens 275 Euro je Anlage), Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung (70 Euro/m2), Pelletskessel (24 Euro/ kW Nennwärmeleistung), Hackschnitzelanlagen (pauschal 500 Euro je Anlage) und Scheitholzvergaserkessel (pauschal 750 Euro je Anlage). Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.

Antragstellung künftig dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist und die Rechnung vorliegt
Das Antragsverfahren für die Basisförderung ist laut BMU drastisch vereinfacht worden. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Verwendungsnachweis (Rechnung) erst dann, wenn die Anlage betriebsbereit ist. Dies ermögliche ein bürgerfreundliches Verfahren und verkürze die Bearbeitungszeiten. Antrag und Abrechnung werden laut BMU in einem Schritt bearbeitet. „Ich freue mich sehr, dass über dieses enorm vereinfachte Verfahren Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt werden konnte. Wir leisten mit der Neuregelung einen deutlichen, für die Antragsteller unmittelbar spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Sigmar Gabriel.

Innovationsbonus für große Solarwärmeanlagen sowie für gleichzeitige Wärme- und Kälteproduktion
Nur wer über die Basisförderung hinaus gefördert werden und einen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen. Das gilt etwa für solarthermische Anlagen mit 20 bis 40 Quadratmetern Kollektorfläche, bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen oder bei anderen Gebäuden mit mindestens 500 Quadratmetern Nutzfläche. Solche Anlagen können laut BMU mit dem dreifachen Förderbetrag unterstützt werden. Die doppelte Basisförderung können Solaranlagen erhalten, die Prozesswärme und solare Kühlung bereitstellen. Das gilt auch für Biomassekessel mit Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung
Auch die Förderung von großen Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken einschließlich der Nahwärmenetze soll 2007 fortgeführt werden. Hierzu bedürfe es aber noch der Genehmigung durch die EU-Kommission, so das BMU.
Das Hintergrundpapier „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien – Neue Förderrichtlinie verabschiedet“ ist im Internet abrufbar unter www.erneuerbare-energien.de. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze zu finden unter http://www.bafa.de

09.01.2007 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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