Klimaschutz: Bundesumweltministerium überarbeitet CO2-Allokationsplan

Deutschland will seine Klimaschutzziele nochmals verschärfen, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Die Verhandlungen zwischen dem BMU und der EU-Kommission über den Nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode (NAP II) hätten in wesentlichen Punkten zu grundsätzlicher Übereinstimmung geführt. Bei der Frage der Emissionsobergrenze bleibe die Kommission jedoch bei ihrer bisherigen Auffassung. Das Bundesumweltministerium habe […]

Deutschland will seine Klimaschutzziele nochmals verschärfen, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Die Verhandlungen zwischen dem BMU und der EU-Kommission über den Nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode (NAP II) hätten in wesentlichen Punkten zu grundsätzlicher Übereinstimmung geführt. Bei der Frage der Emissionsobergrenze bleibe die Kommission jedoch bei ihrer bisherigen Auffassung. Das Bundesumweltministerium habe in den letzten Wochen sehr konstruktive Gespräche mit der Kommission der Europäischen Union über den deutschen nationalen Allokationsplan II im Rahmen des europäischen Emissionshandels geführt. Dabei habe in wesentlichen Punkten eine grundsätzliche Übereinstimmung erzielt werden können.
Insbesondere will die Kommission die deutschen Vorschläge für eine deutlich höhere Transparenz und Vereinheitlichung in der Methode der Überprüfung der einzelnen Allokationspläne in den Mitgliedstaaten aufgreifen. Dies betreffe sowohl die Transparenz und Vereinheitlichung der nationalen Strukturen und der Aufstellungsverfahren der bislang sehr unterschiedlichen Nationalen Allokationspläne als auch die Prüfungsverfahren der Kommission.

EU Kommission will nicht von einheitlich angewendeter Berechnungsgrundlage abweichen
Darüber hinaus akzeptiert die Kommission grundsätzlich auch den Umstieg im deutschen Allokationsverfahren auf ein so genanntes Benchmarksystem. Es soll die von der Kommission kritisierten langfristigen Emissionszusagen ersetzen. Grundsätzliche Übereinstimmung besteht laut BMU auch hinsichtlich einiger anderer Änderungen im deutschen NAP II (z.B. Berücksichtigung kleinerer Unternehmen), deren detaillierte Abstimmung mit der Kommission im Rahmen der jetzt erforderlichen Neuaufstellung des deutschen NAP II vorgenommen werden sollen. Lediglich in einem von sieben Punkten hätten Kommission und die Bundesregierung keine grundsätzliche Einigung erzielen können: In der Datengrundlage, die zur Berechnung des deutschen Emissionsbudgets zugrunde gelegt werden muss. Die Kommission sieht keinen Anlass von ihrer bei allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendeten Berechnungsgrundlage abzuweichen und besteht daher weiterhin auf der von ihr berechneten Obergrenze von jährlich 453 Millionen Tonnen CO2 für Deutschland. Lediglich drei Millionen Tonnen könnten zusätzlich genehmigt werden, wenn Deutschland auf der Grundlage der Emissionshandelsrichtlinie bislang nicht berücksichtigte Emissionen aus der Stahlindustrie in dieser Höhe in das Emissionshandelssystem integrieren will.

EU- Kommission will minus 456 Tonnen CO2, Deutschland minus 465 Tonnen
Die Bundesregierung hält diese Datengrundlage der Kommission nach wie vor für problematisch. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des europäischen Emissionshandels und auch wegen der relativ geringen Differenz von zirka zwei Prozent zwischen dem Cap der Kommission (453 + 3 Mio. to) und dem von der Bundesregierung ermittelten Cap (462 + 3) werde Deutschland die Entscheidung der Kommission akzeptieren und keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, heißt es in der BMU-Pressemitteilung. Im Ergebnis würden die deutschen Emissionen ganz erheblich reduziert, betont das BMU. So habe der NAP I minus 2 Millionen Tonnen C0 2 auf 499 Millionen Tonnen vorgesehen (- 0,5 %); der korrigierte NAP II auf sicherer Datengrundlage sehe eine Senkung von 34 Millionen Tonnen C0 2 auf 462 + 3 Millionen Tonnen vor (- 6,8 %). Die Entscheidung der Kommission geht aus von minus 43 Millionen to C0 2 auf 453 + 3 Millionen Tonnen (- 8,6 %). Damit habe Deutschland für den zweiten Allokationsplan (2008 – 2012) einen ganz erheblichen Fortschritt im Klimaschutz und der Verringerung von C02-Emissionen gegenüber dem ersten Allokationsplan (2005 – 2007) eingeleitet und werde somit mit Sicherheit seine Klimaschutzziele des Kyoto-Protokolls einhalten (minus 21 % bis 2012 gegenüber dem Basisjahr 1990 / derzeitiger Stand: etwa minus 19 %).

14.02.2007 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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