Verbesserte Solar-Förderung in Italien: Neues „Conto Energia“ verabschiedet

Die Konferenz der Staaten und Regionen in Italien hat das neue Solar-Fördergesetz „Conto Energia“ angenommen, berichtet der Bonner Europressedienst in einer Pressemitteilung. Demnach sei das Nominalziel für die Förderung nochmals erhöht worden und liege jetzt bei 3.000 Megawatt (MW) bis zum Jahr 2016. Bisher wurden nach Angaben des Netzregulators GSE 7,9 Megawatt Spitzenleistung (MWp) anstelle […]

Die Konferenz der Staaten und Regionen in Italien hat das neue Solar-Fördergesetz „Conto Energia“ angenommen, berichtet der Bonner Europressedienst in einer Pressemitteilung. Demnach sei das Nominalziel für die Förderung nochmals erhöht worden und liege jetzt bei 3.000 Megawatt (MW) bis zum Jahr 2016. Bisher wurden nach Angaben des Netzregulators GSE 7,9 Megawatt Spitzenleistung (MWp) anstelle der vorher deklarierten 6,1 MWp installiert und an das Stromnetz angeschlossen. Die neue Regelung nimmt Abstand von der bisherigen Förderung nach Systemleistungen und sieht eine Mischvergütung nach Leistung und Systemtyp vor. Auf Anfrage des Europressedienstes teilte der italienische Photovoltaikverband GIFI (Grupo Imprese Fotovoltaiche Italiane) mit, dass das neue Gesetz Ende Februar offiziell veröffentlicht werden und damit in Kraft treten soll.

Neuer Schwerpunkt auf kleinen und integrierten Solarstromanlagen
Während im vorigen Dekret vor allem Photovoltaik-Systeme von 20 bis 50 Kilowatt peak (kWp) gefördert wurden, liegt der Fokus nun auf Solarstrom-Kleinanlagen mit einer Leistung bis zu drei kWp. Damit werde nun vor allem der Endverbraucher angesprochen, dem im besten Fall (voll integriertes System) 49 Eurocent Förderung pro Kilowattstunde Solarstrom (kWh) zustehen. Doch auch die Integration von Systemen soll stärker gefördert werden: Voll integrierte Systeme über 20 kWp erhalten immerhin 44 Eurocent pro kWh. Freiflächenanlagen über 20 kWp werden künftig mit 36 Eurocent am geringsten gefördert.

Weniger Bürokratie, jährliche Leistungsbegrenzung entfällt
Auch die Bürokratie soll das neue Gesetz nicht mehr behindern: Ab März kann die Förderung für Solaranlagen nicht mehr beantragt werden, ohne dass das Projekt fertig gestellt ist, so der Europressedienst. Zudem seien die Unternehmen durch den Wegfall der jährlichen 85 MWp-Begrenzung und der bisherigen Obergrenze (Deckelung) von 1.200 MWp nicht mehr in Zugzwang, sich noch einen MW-Anteil sichern zu müssen. Die Investitionssicherheit werde zusätzlich verstärkt, indem Photovoltaik-Anlagen auch noch bis zu 14 Monate nach Erreichung des Deckels angeschlossen werden können.

Stromnetzbetreiber werden in die Pflicht genommen
Die Einspeisetarife werden auf 20 Jahre garantiert. 2009 will das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt die Tarife neu begutachten. Auch die in der Vergangenheit häufige Überschreitung von Stromanschlussfristen durch die Stromnetzbetreiber soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Hierzu verpflichtet Artikel 5 (2) des „Conto Energia“ die Elektrizitäts- und Gasbehörde (AEEG) zur Einführung exakter Regeln und Zeitabläufe für Stromanschlüsse sowie möglicher Strafen im Falle der Nichtbefolgung.

23.02.2007 | Quelle: Europressedienst Bonn | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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