Erneuerbare-Energien-Gesetz: Überprüfung soll vorgezogen werden

Bereits ab April 2007 will sich Berlin mit der Überprüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auseinandersetzen. Damit wird der bisherige Zeitplan um einige Monate vorgezogen. Das kündigte Karin Freier, zuständige Referatsleiterin im Bundesumweltministerium (BMU) anlässlich des 22. Symposiums für Photovoltaische Solarenergie an, das vom 07. bis zum 09. März in Bad Staffelstein stattfand. Grund sei die Neuregelung […]

Bereits ab April 2007 will sich Berlin mit der Überprüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auseinandersetzen. Damit wird der bisherige Zeitplan um einige Monate vorgezogen. Das kündigte Karin Freier, zuständige Referatsleiterin im Bundesumweltministerium (BMU) anlässlich des 22. Symposiums für Photovoltaische Solarenergie an, das vom 07. bis zum 09. März in Bad Staffelstein stattfand. Grund sei die Neuregelung des Umweltrechtes in einem Umweltgesetzbuch (UGB), durch das die stark zersplitterte Aufgabenteilung zwischen Bund und Länder neu geregelt werden soll.
„Da im Herbst der Referentenentwurf für das neue UGB vorliegen muss, sollen die Änderungen, die sich aus der Überprüfung des EEG ergeben, bereits einbezogen werden“, so Freier. Sie betonte auf der Veranstaltung nochmals, dass die Koalition grundsätzlich an den im EEG festgeschrieben Förderungen festhalten wolle.

Neue CO2-Ziele der EU bedeuten Vervierfachung der Quoten der Erneuerbaren in Deutschland
Die EU-Zielvorgabe eines Anteils von 20 Prozent von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch entsprechen für Deutschland einer Vervierfachung der bisher erreichten Anteile. „Sollten die 20 Prozent für Erneuerbare in der EU festgeschrieben werden, bedeutet dies auch für Deutschland eine Ausweitung der bisher gesetzten Ziele“, erklärte Freier. Nach Berechnungen des BMU werde Deutschland bis zum Jahr 2020 lediglich einen Anteil von 16 Prozent erreichen.

Neues Bundesumweltgesetz soll Genehmigung von Vorhaben vereinheitlichen
Nach Verabschiedung der Föderalismusreform will Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die zwischen den Koalitionsparteien vereinbarte Neuordnung des Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zügig angehen. Ziel ist laut Gabriel, das deutsche Umweltrecht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen und – bei Wahrung eines anspruchsvollen Umweltschutzes – zu vereinfachen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Investitionsförderung geleistet werden. Das historisch gewachsene deutsche Umweltrecht ist aus Sicht vieler Experten kompliziert und wenig transparent. Es erstrecke sich über viele Fachgebiete und die Zuständigkeiten sind zwischen Bund und Ländern zersplittert. Den Anforderungen an eine moderne, integrierte Umweltpolitik wird dies nach Auffassung des Ministers nicht gerecht. Vereinfachungen seien besonders beim Genehmigungsrecht geplant. Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine „integrierte Genehmigung“ geben.

12.03.2007 | Quelle: Europressedienst Bonn | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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