Umweltbundesamt: Förderung der erneuerbaren Energien kostet weniger als vermiedene Umwelt- und Gesundheitsschäden

Mit der „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ des Umweltbundesamtes (UBA) lassen sich die durch Umweltschutzmaßnahmen vermeidbaren Kosten anhand einheitlicher und transparenter Kriterien besser bewerten. Für die Energieerzeugung berechnete das UBA beispielhaft diese externen Kosten: Es zeigte sich, dass die Kosten der Stromerzeugung, die der Allgemeinheit zur Last fallen, bei Stein- und Braunkohle in der Größenordnung […]

Mit der „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ des Umweltbundesamtes (UBA) lassen sich die durch Umweltschutzmaßnahmen vermeidbaren Kosten anhand einheitlicher und transparenter Kriterien besser bewerten. Für die Energieerzeugung berechnete das UBA beispielhaft diese externen Kosten: Es zeigte sich, dass die Kosten der Stromerzeugung, die der Allgemeinheit zur Last fallen, bei Stein- und Braunkohle in der Größenordnung von 6 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. Für den durchschnittlichen, derzeitigen Stromerzeugungsmix in Deutschland betragen die externen Kosten knapp 6 Cent pro kWh. Die externen Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien liegen im Mittel deutlich unter einem Cent pro kWh. Dies zeige, dass die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland volkswirtschaftlich vernünftig ist, betont das UBA. Im Jahr 2006 kostete die Förderung der erneuerbaren Energien über das EEG nach vorläufigen Angaben 3,2 Milliarden Euro. Dem standen jedoch vermiedene Umwelt- und Gesundheitskosten in Höhe von mindestens 3,4 Milliarden Euro gegenüber.

Neue Methode zur besseren Schätzung externer Umweltkosten
Externe Umweltkosten sind laut UBA ein wichtiger Indikator für die Umweltpolitik: Sie zeigen in Geldeinheiten ausgedrückt, was Umweltschutz „bringt“. Der Nutzen des Umweltschutzes lasse sich so mit den Kosten für den Umweltschutz vergleichen; letztere dominieren oft die öffentlichen Diskussionen. Analysen externer Kosten helfen auch, die Höhe umweltbezogener Abgaben und Subventionen fachlich zu untermauern. Die „Methodenkonvention“ schlägt ein einheitliches Vorgehen vor, um externe Kosten zu berechnen und empfiehlt für wichtige Schadenskategorien – wie Klimafolgeschäden und Schäden durch Luftschadstoffe wie Feinstaub – einheitliche Kostensätze. Die Methodenkonvention soll künftig bei allen Studien des UBA verwendet werden. Einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leistete das Forschungsprojekt „Maßstäbe zur Schätzung umweltrelevanter externer Kosten“ unter der Federführung des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER, Stuttgart).

Mehr Infos gibt es im Hintergrundpapier „Externe Kosten kennen – Umwelt besser schützen“ unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/externekosten.pdf. Die „Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten“ gibt es unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3193.pdf.

04.05.2007 | Quelle: UBA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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