DGS veröffentlicht Positionspapier zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Für die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) stehe im Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) die Förderung des Investors im Vordergrund, betont der wissenschaftlich-technische Verband in einer Pressemitteilung. Ziel des EEG sei eine kostendeckende Vergütung für Strom aus regenerativen Quellen, besonders für Solarstrom. Dies soll bei der EEG-Novelle verstärkt berücksichtigt werden, so die DGS. Gesetzliche Änderungen der […]

Für die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) stehe im Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) die Förderung des Investors im Vordergrund, betont der wissenschaftlich-technische Verband in einer Pressemitteilung. Ziel des EEG sei eine kostendeckende Vergütung für Strom aus regenerativen Quellen, besonders für Solarstrom. Dies soll bei der EEG-Novelle verstärkt berücksichtigt werden, so die DGS. Gesetzliche Änderungen der Vergütungsstruktur dürfte nicht dazu führen, dass Investoren keine angemessene Vergütung für ihre Investition in Photovoltaik (PV) erhalten, die Investitionskosten, das Investitionsrisiko und die Renditeerwartung müssten sich die Waage halten, heißt es in der Pressemitteilung. Die DGS erinnert in diesem Zusammenhang an ein Versprechen der Solarindustrie zur Kostenreduktion, denn laut Photovoltaik-Lernkurve, müsse eine Verdoppelung des Marktes zu einer Kostensenkung von etwa 20 % führen. „Der globale Photovoltaikmarkt ist erfreulicherweise viel besser gelaufen, als alle Experten erwartet haben“, so die DGS. Bereits heute sei das Marktvolumen erreicht, das für das Jahr 2010 erwartet worden sei.

Photovoltaik-Markt in Deutschland darf nicht um 50 % schrumpfen
Die DGS schließt sich der Auffassung von SolarWorld-Chef Frank Asbeck an, dass eine deutliche Kostenreduktion durchaus möglich sei und in etwa acht bis zehn Jahren Gestehungskosten von Solarstrom erreicht werden können, die dem dann herrschenden Niveau von Haushaltsstrom für Privatkunden entsprechen. Das könnte laut DGS ein Wert von etwa 25 Cent pro Kilowattstunde sein. Der PV-Markt in Deutschland dürfe jedoch nicht um 50 % schrumpfen, warnt die DGS. Das Bundesumweltministerium gehe in seiner Leitstudie bis 2020 von einem Marktvolumen neuer Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von etwa 600 Megawatt (MWp) pro Jahr in Deutschland aus. „Dies sind politisch motivierte Zahlen und von der Wirklichkeit längst überholt“, betont die DGS. Schon 2004 habe die zugebaute PV-Leistung nach Zahlen der Zeitschrift PHOTON rund 600 MW erreicht; für 2005 betrug sie etwa 860 MWp (Photon) und für 2006 würden zirka 1.150 MWp Zubau geschätzt. Falls die augenblicklich zu beobachtende Tendenz sinkender Preise für PV-Anlagen in Deutschland anhalte, sei für 2007 ein noch größerer Zubau zu erwarten. Dies stärke den Wirtschaftstandort Deutschland und schaffe sichere Arbeitsplätze, gerade im Handwerk.

EEG Novelle soll Innovationen anreizen; Industrie soll Kostensenkung weitergeben
„Die DGS möchte, dass Solartechnik auch weiterhin in Deutschland installiert wird und Premium-Produkte hier hergestellt werden. Auch möchten wir, dass die deutsche Solarindustrie ihre Technologieführerschaft verteidigt und ausbaut“, heißt es in der Pressemitteilung. Aus diesem Grunde sei es wichtig, Zukunftsperspektiven zu erweitern und die Weichen nicht zum Nachteil der heimischen Technologieführer zu stellen.
Im Einzelnen fordert die DGS ein EEG mit Innovationsbonus für Solartechnik, die Teil der Gebäudehülle ist. So könnten gleich zwei Wachstumsbranchen in Deutschland gefördert werden, die Solar- und Gebäudetechnik. Eine solche richtungweisende Zukunftsinvestition wirke unmittelbar positiv auf den nationalen Mittelstand und das Handwerk. Weiter müsse die Solarindustrie zum Gesellschaftsvertrag der Kostenreduktion stehen, die kostendeckende Vergütung des EEG solle nun an den deutschen Stromkunden weitergereicht werden.

Gegen eine Senkung der EEG-Vergütung für Gebäudeintegration
Die DGS wendet sich gegen die in einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum EEG vorgeschlagene Senkung der Grundvergütung für PV-Dachanlagen um 4 Cent pro kWh und besonders gegen eine einheitliche Degression für Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Dies sei falsch und nicht zielführend. Dachanlagen verursachten per se einen höheren Kostenaufwand und müssten dementsprechend vergütet werden. Auch sei es erklärter politischer Wille der Bundesregierung, den Marktanteil von Freiflächenanlagen in Deutschland aus nahe liegenden Gründen zu begrenzen. „Deshalb sollte an den höheren Degressionsraten für diese Anlagen festgehalten werden“, appelliert die DGS.

BSW-Ziel einer raschen Kostensenkung positiv
Die DGS stimme mit dem vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) benannten Ziel einer möglichst raschen Kostensenkung der PV-Stromgestehungskosten vollkommen überein, betont der technisch-wissenschaftliche Verband. Zielfenster der Kostensenkung für Photovoltaik ist in den Augen der DGS der Endkunden-Strompreis. Sollte dieser von Photovoltaikanlagen unterboten werden können, wären dezentrale Investitionen in Photovoltaik sichergestellt, da sich die Stromerzeugung aus diesen Anlagen rechne. Hausbesitzer könnten dann besonders durch „Dual-Use“-Produkte (Photovoltaik-Dachhaut, etc.) zu interessanten Investments kommen und gleichzeitig den Eigenstrombedarf ihrer Objekte teilweise sichern.

Zukunftsoption „Virtual Grid Storage“
Das EEG habe neben der Regelung der Vergütung auch die wichtige Aufgabe, den Netzzugang einspeisewilliger Erzeuger zu regeln, erinnert die DGS. Hier sei für die Novelle zu prüfen, ob nicht eine Option für „virtuelles Speichern“ von Strom eingebaut werden kann, die zeitversetzte Einspeisung in das öffentlichen Stromnetz und die zeitversetzte Entnahme von Strom. „Bei einer solchen Variante, die letztendlich eine parallele Nutzung zu den EEG-Vergütungen darstellen würde, könnten Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien ihre Überschüsse quasi im Netz parken und bei Bedarf täglich oder saisonal verzögert wieder abrufen. Bei der Photovoltaik sei dies derzeit auf Grund der gegenwärtigen Kostenstruktur noch Zukunftsmusik, bei kleiner Windenergie oder saisonaler Bioenergie könnte im gewerblichen Bereich eine interessante Netznutzungsvariante entstehen, so die DGS. Setzt man – wie in den Niederlanden praktiziert – Stromzähler mit unterschiedlichen Vor- und Rücklaufgeschwindigkeiten ein, wäre über ein solches Instrument auch eine einfache Abrechnung der Netznutzungsgebühren für das „Parken“ der Erzeugungsmengen und das Vorhalten der Netzkapazität durch die Energieversorger möglich.

Bis 2015 Endkundenstrompreis unterschreiten
Das EEG ist laut DGS mit Bedacht so gestaltet, dass es Planungssicherheit für Investoren, Betreiber, Industrie und Handwerk gewährleiste. „Diese Planungssicherheit darf durch die anstehende EEG-Novellierung nicht gefährdet werden. Kontinuität ist oberstes Gebot“, so die DGS. Die kategorische Ablehnung einer Änderung der Degressionssätze für die Vergütung, wie sie vom BSW gefordert werde, teile die DGS vor dem Hintergrund einer für Investoren auskömmlichen Renditeerwartung nicht.
Das komplette DGS-Positionspapier zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kann heruntergeladen werden unter http://www.dgs.de/fileadmin/files/politik/SE-0708-07-EEG-Novelle.pdf

15.06.2007 | Quelle: DGS | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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