UBA: Deutschland erfüllt Bedingungen zur Anwendung der Kyoto-Mechanismen

Ab 2008 können deutsche Unternehmen Emissionsminderungen im Ausland erzielen und sich diese dann in Deutschland beim EU-Emissionshandel anrechnen lassen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung. Fachleute aus Kanada, Norwegen, Südafrika, Österreich, Sudan und Ghana überprüften im Auftrag des Sekretariates der UN-Klimarahmenkonvention vom 11. bis 16. Juni 2007, ob Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen des Kyoto-Protokolls für […]

Ab 2008 können deutsche Unternehmen Emissionsminderungen im Ausland erzielen und sich diese dann in Deutschland beim EU-Emissionshandel anrechnen lassen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung. Fachleute aus Kanada, Norwegen, Südafrika, Österreich, Sudan und Ghana überprüften im Auftrag des Sekretariates der UN-Klimarahmenkonvention vom 11. bis 16. Juni 2007, ob Deutschland die Zulassungsvoraussetzungen des Kyoto-Protokolls für die Nutzung der flexiblen Mechanismen (Emissionshandel, Joint Implementation, Clean Development Mechanism) erfüllt und bestätigten, dass Deutschland diese Voraussetzungen erfüllt. Die Experten werden laut UBA der Klimakonferenz im Dezember 2007 in Bali empfehlen, dass Deutschland an den flexiblen Mechanismen teilnehmen kann. Die Bestätigung durch die Klimakonferenz gelte als Formsache. Der Vizepräsident des Umweltbundesamtes Dr. Thomas Holzmann begrüßte das Votum: „Damit herrscht nun Sicherheit für alle Beteiligten. Emissionsminderungen aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern können in Deutschland angerechnet werden.“

UBA als Koordinationsstelle für hochwertige Inventare der Treibhausgasemissionen
Noch im Verlauf dieses Jahres führen alle Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, derartige Überprüfungen durch. Nur falls die Staaten die geforderten Kriterien erfüllen, können sie in den Jahren 2008 bis 2012 die flexiblen ökonomischen Instrumente des Kyoto-Protokolls nutzen. Das Kyoto-Protokoll bietet den Industriestaaten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, die eingegangenen Verpflichtungen auch mit den so genannten flexiblen Instrumenten zu erfüllen. Indem die Kyoto-Vertragsstaaten kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung im Ausland nutzen, können sie ihre vorgesehenen nationalen Ziele künftig einfacher erreichen. Bevor die Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifizierten, solche Formen der Emissionsminderung jedoch nutzen können, müssen sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das Land hat qualitativ hochwertige Inventare für die Emissionen der Treibhausgase bereitzustellen. Dies sichert das Umweltbundesamt (UBA) als Koordinationsstelle in Deutschland. Für die Berechnung sowie die kontinuierliche Verbesserung der Inventare muss der Sachverstand des jeweiligen Landes im Rahmen eines Nationalen Systems der Emissionsberichterstattung zusammengeführt werden. Für die Abwicklung und Kontrolle der Mechanismen sind Nationale Register aufzubauen.

Klimaschutz durch Zusammenarbeit von Industrienationen und Entwicklungsländern
Zu den ökonomisch flexiblen Instrumenten, die der Minderung der Treibhausgasemissionen dienen, zählen der Emissionshandel und zwei Formen zwischenstaatlicher Projekte: Beim Joint Implementation (JI) arbeiten zwei industrialisierte Länder an gemeinsamen Klimaschutzprojekten. Bei dem Clean Development Mechanism (CDM) kooperieren ein Entwicklungs- oder Schwellenland mit einem der industrialisierten Länder. Mit diesen Instrumenten lassen sich Emissionsminderungen dort realisieren, wo das günstigste Verhältnis zwischen Verminderung der Treibhausgasemissionen und den erforderlichen Minderungskosten besteht.

Überwachung der projektbezogenen Mechanismen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
Von großer Bedeutung ist laut UBA das Register für Überwachung und Monitoring, das für den Vollzug der projektbezogenen Mechanismen erforderlich ist. Dieses führt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). Die Überprüfung durch die internationale Expertengruppe ergab, dass ein fehlerfreier Betrieb des Registers gewährleistet sei.
Einen weiteren Prüfschwerpunkt bildeten die Qualität, Vollständigkeit und Genauigkeit der ermittelten vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen für die Jahre seit 1990. Die jetzt geprüften Daten des Basisjahres des Kyoto-Protokolls dienen zukünftig als Bezugsdaten für die Bewertung der Entwicklung der Treibhausgasemissionen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Deutschland bis 2012 seiner Kyoto-Verpflichtung zur Emissionsminderung um 21 Prozent nachkommt. Die Fachleute bestätigten, dass die ermittelten Emissionsinventare sehr differenziert und qualitativ hochwertig seien.

21.07.2007 | Quelle: UBA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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