Kraft-Wärme-Kopplung: Kabinett beschließt Eckpunkte für Gesetzesnovelle
Das Bundeskabinett hat in seiner Klausursitzung am 23.08.2007 das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegte Klimapaket mit Eckpunkten für 30 Einzelmaßnahmen beschlossen. Die erste dieser Maßnahmen betrifft die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ziel ist die Verdopplung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf etwa 25 %. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sieht unter anderem die Weiterführung und Deckelung (finanzielle Obergrenze) der KWK-Umlage auf dem derzeitigen Niveau vor (zirka 750 Millionen Euro pro Jahr). Weiter soll das Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beibehalten werden, das Zuschlagszahlungen des Netzbetreibers für den aus zugelassenen KWK-Anlagen eingespeisten KWK-Strom und die Refinanzierung durch eine Überwälzung auf die Stromnetzkunden umfasst.
Die Förderung des Neubaus und der Modernisierung von KWK-Anlagen bei Inbetriebnahme zwischen 2007 und 2013 soll fortgesetzt werden. Der Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze (bis zu 20 % Investitionszuschuss) soll in das Umlageverfahren des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ohne Überschreitung des oben genannten finanziellen Höchstniveaus aufgenommen werden (bis zu 150 Millionen Euro). Nur hocheffiziente KWK soll gefördert werden, die Einführung eines Herkunftsnachweises für KWK-Strom und eine Beschränkung der Förderdauer sowohl in zeitlicher als auch in mengenmäßiger) Hinsicht (Volllastbenutzungsstunden sind geplant; Die Einstellung der Förderung ist nach dem Erreichen eines der beiden Kriterien vorgesehen.
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung: 30 % KWK-Strom sind möglich
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßt die Ziele der Bundesregierung, hält allerdings aufgrund des enormen Potenzials ein Ziel von 30 % für angemessen und erreichbar. Hingegen mache die vorgesehene Deckelung der KWK-Umlage auf 750 Millionen Euro pro Jahr sogar das Erreichen des 25 %- Ziels schwierig, betonte Verbandsprecher Klaus Traube. Nach einer vorläufigen Abschätzung des B.KWK werde das Gesetz bis zu seinem geplanten Außerkrafttreten Ende 2013 wegen dieser Einschränkung nur etwa die Hälfte der erforderlichen Investitionen auslösen; die andere Hälfte müsste dann anschließend ohne Förderung zustande kommen, um das 25%-Ziel bis 2020 zu erreichen.
Zuschläge auch für Einspeisung in private Stromnetze?
Einer der Kernpunkte für die Wirksamkeit der Gesetzesnovelle ist nach Auffassung des B.KWK, ob künftig nicht mehr nur der in das öffentliche Netz eingespeiste KWK-Strom gefördert werden wird, sondern auch der bisher nicht unterstützte selbstgenutzte Strom, dessen Anteil bei industriellen und sonstigen privaten KWK-Betreibern in der Regel überwiege. Dies werde zwar in den Eckpunkten nicht deutlich festgelegt, jedoch habe das Umweltministerium die Verabredungen mit dem BMWi in diesem Sinne interpretiert. In der Tat sei im Entwurf des BMWi zunächst von einer Zuschlagszahlung für „in das Netz der allgemeinen Versorgung“ eingespeisten KWK-Strom“ die Rede, während die beschlossene Formulierung eine „Zuschlagszahlung für eingespeisten KWK-Strom“ vorsehe, was auch auf die in jedem Fall gegebene Einspeisung in ein Stromnetz (z. B. Hausinstallation) bezogen werden könne, so der B.KWK.
Die Eckpunkte könnten nach Einschätzung des KWK-Verbandes bei entsprechender Ausgestaltung zu einer wirksamen KWKG-Novelle führen, es komme nun vor allem auf Festlegungen zur Förderhöhe und Förderdauer an, heißt es in der Pressemitteilung.
29.08.2007 | Quelle: B.KWK | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH