Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober 2007 in Kraft
Zum 1. Oktober trat die neu gefasste Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet im Internet nützliche Hilfestellungen: Ein einfacher „Energieausweis-Check“ sagt Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss. Eine Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern vor Ort. Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden.
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später – ab dem 1. Januar 2009 – gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden. Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis ?
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle – wie Fenster, Decken und Außenwände – sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig, betont die dena. „Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis“, betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. „Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird.“
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht er muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft. Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.
Weitere Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung unter http://www.zukunft-haus.info/ und zum Energieausweis unter http://www.dena-energieausweis.de/.
01.10.2007 | Quelle: dena | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH